Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

G 461 20 
Übergangsbestimmungen. 
(Zu § 97 der B. V.) 
13. Mit Ablauf der durch einen Schürsschein erteilten Schürferlaubnis finden auf das auf 
Grund des durch den Schürfschein gewährten Rechts belegte Schürffeld die Vorschriften der Kaiser- 
lichen Bergverordnung vom 27. Februar 1906 ohne weiteres mit der Maßgabe Anwendung, daß 
von dem ersten Tage des auf den Ablauf des Schürfscheins folgenden Kalendermonats die Schürf- 
feldgebühr von Monat zu Monat an die unter Ziffer 2 dieser Ausführungsbestimmungen bezeichnete 
Behörde zu zahlen ist. Das Schürffeld wird von Amts wegen in das gemäß Ziffer 4 dieser Aus- 
führungsbestimmungen zu führende Schürfregister mit der Wirkung übertragen, daß das Schürffeld 
im Sinne des § 38 der B. V. als von dem ersten Tage des auf den Ablauf des Schürsscheins 
folgenden Monats als belegt gilt. Über die Übertragung wird dem Schürfer auf Antrag gebühren- 
frei eine Bescheinigung erteilt. 
14. Vorstehende Ausführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 22. August 1907 in Kraft. 
Buea, den 6. März 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur: 
Seitz. 
Bekanntmachung des GCouverneurs von Ramerun, betr. den Couvernementsrat. 
Vom 6. April 1908. 
Auf Grund der Verfügung des Reichskanzlers vom 24. Dezember 1903, betr. die Bildung 
von Gouvernementsräten, werden hiermit für die Zeit bis zum 31. März 1909 als außeramtliche 
Mitglieder des Gouvernementsrates von Kamerun bzw. als deren Stellvertreter berufen: 
A. Außeramtliche Mitglieder: 
Der Kaufmann Heuser in Kribi, 
der Missionar Hofmeister in Duala, 
der Kaufmann Lohff in Duala (als Vertreter der Handelskammer Duala), 
der Pflanzungsdirektor van de Loo in Kakaohafen, 
der Kaufmann Paschen in Longji, 
der Rechtsanwalt Prange in Kribi (als Vertreter der Handelskammer für Süd-Kamerun), 
der Kaufmann Steinhausen in Victoria, 
der Kaufmann Steyer in Duala, 
der Missionar Stolz in Duala, 
der apostolische Präfekt Bischof Vieter in Duala, 
der Pflanzungsleiter Weiler in Bibundi. 
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B. Als stellvertretende außeramtliche Mitglieder: 
der Kaufmann Pröpsting in Plantation, 
der Missionar Wolff in Duala, 
der Kaufmann Lauchstaedt in Duala, 
der Pflanzungsdirektor Volley in Idenau, 
der Kaufmann Dunckhorst in Longji, 
der Kaufmann Dacqué in Plantation, 
der Kaufmann Reimers in Kakaohafen, 
der Kaufmann Diehl in Duala, 
der Missionar Gutbrod in Buea, 
der Missionar Pater Banken in Groß-Batanga, 
der Pflanzungsdirektor Refior in Kriegsschiffhafen. 
Buca, den 6. April 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seittz. 
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