Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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mit 6 v. H. Die vom Reich garantierte Schuld 
vom Jahre 1892 (600 000 ), welche seinerzeit 
als Notstandsanleihe aufsgenommen wurde, ist mit 
3 v. H. zu verzinsen. 
2. Handel. 
Der Gesamtimport der Kolonie betrug dem 
Werte nach 1905: 26 944 399,20 Rs., 1906: 
29 588 255,25 Rs., die Gesamtausfuhr 1906: 
41 156 120,02 Rs. gegen 36 843 046,15 Rs. im 
Vorjahre. Von der Einfuhr entstammten aus 
dem Vereinigten Königreich Waren im Werte von 
5 112 629 Rs., aus britischen Besitzungen Waren 
im Werte von 11 708 906 Rs. Bei der Ausfuhr 
sind die korrespondierenden Ziffern 2 823 827 Rs. 
bzw. 32 533 375 Rs. 
Die Bewegung des Handels in den letzten 
fünf Jahren zeigt folgende Tabelle: 
Einfuhr Ausfuhr 
Rs. Rs. 
1902 30 738778 38 341 695 
1903. 39 269 847 37 794 266 
1904. 35 416 624 44 545 320 
1905. 26 944 399 36 843 046 
1906 29 588 255 41 156 120 
Unter den Produkten, welche die Kolonie aus- 
führt, nimmt bei weitem die wichtigste Rolle der 
Zucker ein. Von dem Gedeihen des Zuckerrohres 
wie von den Weltmarktreisen für Zucker hängt 
im wesentlichen das Wohlergehen der ganzen 
Kolonie ab. 
Es wurde Zucker exportiert: 
1902 150 305 678 kg 30 598 229 Rs. 
19038 170 416 541-: = 34 495 795 
1904. 197 825 666 = 40 512 462 
1905 154 194 858 = 34 537625= 
1906 186 389 239-- 37 763 843 
Die Hauptabnehmer für Zucker aus Mauritius 
sind Indien, die südafrikanischen Kolonien Groß- 
britanniens und der ferne Osten. 
Eine wichtige Rolle spielen bei der Ausfuhr 
ferner die Nebenprodukte der Zuckergewinnung 
(Sirup, Rum usw.). An Mauritius-Hanf (Aloe- 
fasern) wurden 1906 1 949 878 kg im Werte 
von 737 602 Rs., Vanille 4128 kg im Werte 
von 29 177 Rs. ausgeführt. 
Organlsation der Malsausfuhr aus Sübafrika. 
Die Vereinbarungen, die auf einer kürzlich 
in Pretoria stattgehabten Konferenz von Ver- 
tretern der Eisenbahnverwaltungen, der land- 
wirtschaftlichen Departements und anderen In- 
teressenten über die Ausfuhr von Mais aus 
Südafrika getroffen wurden, sind in einem Artikel 
  
der Zeitschrift = Star vom 1. Februar d. J. 
wiedergegeben. 
Nach dem Abkommen hat der Maisproduzent 
jetzt lediglich ohne Hilfe eines Vermittlers oder 
Agenten seinen Mais der Eisenbahn zu über- 
geben, und die Bahnverwaltung übernimmt dann 
alles übrige bis zum Verkaufe des Mais an den 
europäischen Käufer. Die Bahnverwaltung handell 
selbst als Agent und übernimmt auch kleine 
Partien von Mais, vorausgesetzt, daß sie vorher 
vom Regierungs-Sortierer untersucht worden sind. 
Einstweilen ist es aber noch nicht möglich, auf 
die abgelieferten und vom Sachverständigen als 
gut befundenen Maisvorräte einen Vorschuß zu 
nehmen, so daß der Landwirt gleich in die Lage 
versetzt wird, alsbald einen Teil der Arbeitskosten 
und Mühen ersetzt zu bekommen und das so Er- 
haltene wieder gewinnbringend bei der nächsten 
Aussaat und Ernte zu verwerten. Es kann aber 
angenommen werden, daß die Bemühungen der 
Kolonialverwaltungen in dieser Richtung noch 
von Erfolg gekrönt sein werden. 
Durch eine Gradierung der verschiedenen 
Maissorten, die mit ziemlicher Strenge durch- 
geführt werden soll, ist die Vorkehrung getroffen 
worden, daß keine schlechten Qualitäten ausgeführt 
werden und dadurch die Erzeugnisse des süd- 
afrikanischen Marktes in Verruf geraten. Alles, 
was unter einem bestimmten Grade ist, soll mit 
der in die Augen springenden Marke Belowm 
grade versehen werden. Das System einer 
Regierungsaufsicht und der Markierung soll von 
Australien übernommen worden sein. 
Die einzelnen Grade für südafrikanischen Mais 
sind folgende: White, A. 1 und A. 2; Vellow, 
A. 1 und A. 2 und Mirxed, A. 1 und A. 2. 
Die Grade Nr. 1 und 2 unterscheiden sich 
dadurch voneinander, daß die ersteren als 
„choice= angesehen werden, während die letzteren 
einer Qualität gleichgeachtet werden, die an 
anderen Orten mit F. A. C. (lair average quality) 
bezeichnet wird. 
Es wurde weiter auf der Konferenz der Be- 
schluß gefaßt, die Exportmarken für südafrika- 
nischen Mais als Handelsmarken in England, den 
Kolonien und den anderen in Betracht kommen= 
den Ländern eintragen zu lassen. Diese Marke 
soll bestehen aus einer Krone und den Buch- 
staben = 8. und A. zu jeder Seite der Krone, 
darüber dann die Worte: Government Graded 
Maize A, 1 White“ usw. An Stelle der Worte 
A, 1 White usw. wurde eine Bereinfachung 
vereinbart, darin bestehend, daß nur W 1 und 
W 2, V 1 und V 2 und M 1 und M. 2 als 
Unterscheidungen gebraucht werden sollten. Schritte 
sollen endlich unternommen werden, um zu ver-
	        
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