W 498 20
1907 1906
Menge Wert Menge Wert
+ 4
Lebende Tiere Zahl 29 1 387 568 16 177
Rinden Ibs. 53 400 026 136 873 33 054 539 89 056
Kohlen Tons 56 850 38 242 18 324 12 963
(2000 lbs.)
Bunkerkohlen . Tons 669 970 528 093 480 468 375 825
Getreide und Mehl . lbs.860885851719201404810 3650
Früchte, frische und ** — — 3 025 — 144
Angorawolle Ibd#. 1 125 957 51 0900 1 075 030 54 519
Rindshänt ... - 4278 345 106 123 1 823 314 48 555
Ziegenfelle - 151191 2876 75 036 1 641
Schaffele - 1 413 631 34 341 979 124 24 582
Zündhölzer . ·....Gros 4338 611 6 575 935
Spirituosen Gall. 112 564 3 846 37 820 1 229
Zucker . lbs. 31 239 253 65 175 524
DTeee - 584 299 20 147 2 057 80
Tabak .....·. - 6 192 1 203 5 673 148
Frisches Gemüse . . — — 112 — 242
Wein. . . .Gall. 8 5 21 13
Wolle, gewaschen . ...lhs. — — — —-
-gekemtgt.·...... - 530 211 33 651 241 761 16 213
-im Schwe ... "Ü 19 733 887 603 604 17 628 475 520 556
Zusammer, einschl. anderer — 1 762 684 — 1 181 808
Rohgold . Unzen 322 533 1200 596 313 063 1 156 233
Goldkonzentrate — — 33 021 — 24 215
Insgesamt — 2996 301 — 2362 256
An der Ausfuhr nach den anderen Staaten
der südafrikanischen Zollunion war die Kapkolonie
mit 54 567 K, die Oranjeflußkolonie mit 25051 2L
und Transvaal mit 91 964 2 beteiligt. Die
Wiederausfuhr richtete sich mit 15 377 K nach
der Kapkolonie, mit 45 927 KLK nach der Oranje-
flußkolonie und mit 313 835 K nach Transpvaal.
So schwer der wirtschaftliche Druck die süd-
afrikanischen Kolonien heimgesucht hat, er hat
doch das Gute mit sich gebracht, daß er läuternd
auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eingewirkt
hat. Und wenn man auch nicht so weit zu
gehen braucht, daß man als Ursache für den
wirtschaftlichen Tiefstand den übermäßigen Ein-
kauf überseeischer Waren hinstellt, so ist doch nicht
zu verkennen, daß diese Maßnahme mit den be-
stehenden Verhältnissen in innigster Verbindung
steht. Denn alle Einkäufe müssen bezahlt werden,
und dies erfordert wiederum, daß viele landwirt-
schastliche und bergbauliche Produkte, die unter
günstigeren Verhältnissen zum Nutzen und zur
Entwicklung der Kolonie Verwendung finden
könnten, zu Gelde gemacht werden müssen, um
damit den Verpflichtungen gegen das Ausland
nachzukommen, und daß auf diese Weise der
latente Wohlstand der Kolonie geschmälert wird.
(Nach The Jatal Agricultural Journal,
Februar 1908.)
Vorschrikten für die Rüchvergütung von Elnfuhr-
Jöllen im Auftralischen Bund.
Unterm 13. Februar 190t6 sind unter Auf-
hebung des § 130 der Statutory Rules Nr. 25
vom Jahre 1904 für die Rückvergütung von
Einfuhrzöllen im Australischen Bunde neue Vor-
schriften (Statutory Rules Nr. 18 vom Jahre 1908)
erlassen, wonach eine Rückvergütung des vollen
gezahlten Zollbetrags, jedoch nicht über den je-
weilig zahlbaren Einfuhrzoll hinaus, gewährt
werden soll für alle Waren, außer Spirituosen,
Wein, Bier, Tabak, Zigarren und Zigaretten,
wenn sie entweder in den ursprünglichen Ver-
packungen oder Packstücken, die in Gegenwart
eines Beamten gepackt find, vorschriftsmäßig aus-
geführt werden. In anderen als den ursprüng-
lichen Verpackungen mit dem Anspruch auf Rück-
vergütung verschiffte Waren müssen indessen inner=
halb dreier Jahre vom Tage der Einfuhr ab
ausgeführt werden.
(The Board of Trade Journal.)