Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

W 498 20 
  
  
  
1907 1906 
Menge Wert Menge Wert 
+ 4 
Lebende Tiere Zahl 29 1 387 568 16 177 
Rinden Ibs. 53 400 026 136 873 33 054 539 89 056 
Kohlen Tons 56 850 38 242 18 324 12 963 
(2000 lbs.) 
Bunkerkohlen . Tons 669 970 528 093 480 468 375 825 
Getreide und Mehl . lbs.860885851719201404810 3650 
Früchte, frische und ** — — 3 025 — 144 
Angorawolle Ibd#. 1 125 957 51 0900 1 075 030 54 519 
Rindshänt ... - 4278 345 106 123 1 823 314 48 555 
Ziegenfelle - 151191 2876 75 036 1 641 
Schaffele - 1 413 631 34 341 979 124 24 582 
Zündhölzer . ·....Gros 4338 611 6 575 935 
Spirituosen Gall. 112 564 3 846 37 820 1 229 
Zucker . lbs. 31 239 253 65 175 524 
DTeee - 584 299 20 147 2 057 80 
Tabak .....·. - 6 192 1 203 5 673 148 
Frisches Gemüse . . — — 112 — 242 
Wein. . . .Gall. 8 5 21 13 
Wolle, gewaschen . ...lhs. — — — —- 
-gekemtgt.·...... - 530 211 33 651 241 761 16 213 
-im Schwe ... "Ü 19 733 887 603 604 17 628 475 520 556 
Zusammer, einschl. anderer — 1 762 684 — 1 181 808 
Rohgold . Unzen 322 533 1200 596 313 063 1 156 233 
Goldkonzentrate — — 33 021 — 24 215 
Insgesamt — 2996 301 — 2362 256 
An der Ausfuhr nach den anderen Staaten 
der südafrikanischen Zollunion war die Kapkolonie 
mit 54 567 K, die Oranjeflußkolonie mit 25051 2L 
und Transvaal mit 91 964 2 beteiligt. Die 
Wiederausfuhr richtete sich mit 15 377 K nach 
der Kapkolonie, mit 45 927 KLK nach der Oranje- 
flußkolonie und mit 313 835 K nach Transpvaal. 
So schwer der wirtschaftliche Druck die süd- 
afrikanischen Kolonien heimgesucht hat, er hat 
doch das Gute mit sich gebracht, daß er läuternd 
auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eingewirkt 
hat. Und wenn man auch nicht so weit zu 
gehen braucht, daß man als Ursache für den 
wirtschaftlichen Tiefstand den übermäßigen Ein- 
kauf überseeischer Waren hinstellt, so ist doch nicht 
zu verkennen, daß diese Maßnahme mit den be- 
stehenden Verhältnissen in innigster Verbindung 
steht. Denn alle Einkäufe müssen bezahlt werden, 
und dies erfordert wiederum, daß viele landwirt- 
schastliche und bergbauliche Produkte, die unter 
günstigeren Verhältnissen zum Nutzen und zur 
Entwicklung der Kolonie Verwendung finden 
könnten, zu Gelde gemacht werden müssen, um 
damit den Verpflichtungen gegen das Ausland 
nachzukommen, und daß auf diese Weise der 
latente Wohlstand der Kolonie geschmälert wird. 
(Nach The Jatal Agricultural Journal, 
Februar 1908.) 
  
Vorschrikten für die Rüchvergütung von Elnfuhr- 
Jöllen im Auftralischen Bund. 
Unterm 13. Februar 190t6 sind unter Auf- 
hebung des § 130 der Statutory Rules Nr. 25 
vom Jahre 1904 für die Rückvergütung von 
Einfuhrzöllen im Australischen Bunde neue Vor- 
schriften (Statutory Rules Nr. 18 vom Jahre 1908) 
erlassen, wonach eine Rückvergütung des vollen 
gezahlten Zollbetrags, jedoch nicht über den je- 
weilig zahlbaren Einfuhrzoll hinaus, gewährt 
werden soll für alle Waren, außer Spirituosen, 
Wein, Bier, Tabak, Zigarren und Zigaretten, 
wenn sie entweder in den ursprünglichen Ver- 
packungen oder Packstücken, die in Gegenwart 
eines Beamten gepackt find, vorschriftsmäßig aus- 
geführt werden. In anderen als den ursprüng- 
lichen Verpackungen mit dem Anspruch auf Rück- 
vergütung verschiffte Waren müssen indessen inner= 
halb dreier Jahre vom Tage der Einfuhr ab 
ausgeführt werden. 
(The Board of Trade Journal.)
	        
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