Volltext : Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

Sperrung  von  Gebieten  siehe  Belanntmachungen,
Verordnungen.
Trägerwesen  siehe  Verordnungen.
Tsetse-Bekämpfung  siehe  Bekanntmachungen.
Unruhen.  Die  —  in  Deutsch-Adamaua  1907
—.—  Kämpfe  an  der  Nordwestgrenze
*  Verfügungen.  Verfügung  des  Gouverneurs  von
Kamerun,  betreffend  die  Bergbehörde.  Vom
22.  August  1907
*.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  die  Einrichtung  des  Berggrundbuchs.
Vom  22.  August  1907
*—.—  Ausführungsbestimmungen  für  Kamerun  zu
der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  africanischen
  und  Südsee-Schutzgebiete  mit  Ausnahme
von  Deutsch-Südwestafrika  vom  27.  Februar  1906.
Vom  6.  März  1908
Verkehr.  Eine  große  Verkehrsstraße  von  Duala
nach  der  Ostgrenze  Kameruns.  Von  Hauptmann
Frhr.  v.  Stein  zu  Lausnitz.  (Mit  Kartenskizze)
*  Verordnungen  (siehe  auch  Handel).  Verordnung
des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betreffend  die
Erhebung  einer  Wohnungssteuer  im  Schutzgebiet
Kamerun.  Bom  15.  April  1907
*—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  Zusatzbestimmung  zur  Verordnung  vom
13.  April  1907  über  die  Sperrung  unruhiger  oder
noch  nicht  verkehrs#reifer  Gebiete  im  Schutzgebiete.
Vom  19.  November  1907
*  —.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  das  Verbot  der  Ausfuhr  von  und  des
Handels  mit  Elefantenzühnen  unter  zwei  Kilogramm.
  Vom  21.  November  1907
*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  Abänderung  der  Verordnung  vom
20  Juni  1906  über  die  Erhebung  eines  Gummiausfuhrzolles.
  Jom  23.  Dezember  1900))
—.—  Berorbnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  Aufhebung  der  über  den  Vezirk  Ebolowa
verhängten  Sperre.  Vom  4.  März  1906
.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Komerun,
betreffend  NRegelung  des  Trügerwesens.  Vom
4.  März  100
—.—  Verordnung  bes  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  das  Wandergewerbe.  Lom  4.  März  1906
*.  BSBerordnung  bes  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  die  Jagd  im  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  4.  Marz  1908
*.  Berordnung  des  Gouverneura  von  Ramerun,
betreffend  das  Paßwesen.  Vom  26.  Marʒ  1908.
*—.—  Ausführungsbestimmungen  des  Goupverneurs
von  Kamerun  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.
Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwallungsbehörden
  in  den  Schugtgebieten  Afrikas  und  der
Sudsee,  vom  14.  Juli  1905.  Vom  24.  September
  1908

Leröffentlichung  von  Verordnungen  siehe  Bekanntmochungen.


999

786

IX

 

Verpflegungssatz  —  Festsetzung  siehe  Bekanntmachungen.


Verwaltung  siehe  Erlasse.

Viehzucht.  Hebung  der  Rinderzucht  in  Kamerun
durch  Einführung  von  Allgäuer  Bullen.  Bericht
des  Tierarztes  Dr.  Springselt.

Wald.  Ein  versteinerter  —

Wandergewerbe  siehe  Verordnungen,  Bekanntmachungen.


Wegebau  in  Süd-Kamenren.  799

Westafrikanische  Pflanzungs  =  Gesellschaft
„Bibundi“.  Aus  dem  Bericht  über  das  11.  Geschäftsjahr



Westafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft
„Victoria“,  Berlin,  und  Vickoria  (Kamerun).
Aus  dem  Jahresberichte  für  1907

Wohnungssteuer  siehe  unter  Verordnungen,  Bekanntmachungen.


Zollwesen.  (Siehe  auch  Verordnungen,  Bekanntmachungen.)


—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des
Schutzgebiets  Kamerun  fällig  gewordenen  Zollbeträge.
  Im  Oktober,  November,  Dezember  1907

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  in  den  Monaten  Oktober  bis
Dezember  1907  füllig  gewordenen  Zollbeträge

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schug=Cebietes
  Kamerun  fällig  gewordenen  Zollbeträge.

—.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  im  Monat  Januar  1908  fällig
gewordenen  Zollbeträge

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  im  Monat  Jumi  1908  fällig  ge-———
  ..

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  im  Monat  Juli  1906  fällig
wordenen  Zollbetr#

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämlern  des  **„
gebiets  Kamerun  im  Monat  August  1906  fällig
gewordenen  Zollbeträg

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  im  Monat  April  1208  fällig  gewordenen
  Zollbeträüäägengne  1151

531

628

799

Vogo.

"##  u  *  Pflanzungsgesellschaft.  Beschluß  des
Bundesrats,  betreffend  bie  —.  Vom  4.  Juni  1908.
—.—  Auszug  aus  dem  —  Geschäftsbericht  für
die  Zeit  vom  1.  Juli  1907  bis  30.  Juni  1908.
Ausfuhr.  Die  —  Togos  1907
—.—  Die  Ausfuhr  an  Palmkernen,  Palmöl,  Mais,
Kautschuk  und  iseee  —.—.
im  Jahre  1
—.—  Die  w  von  Erdunssen  und.  Elsenbein
aus  Togo

967
233

44