vinzen exportiert wird. In den östlichen Distrikten
litten die Pflanzen unter Trockenheit, in Doab
war die Ernte gut.
Im Punjab (10,7 v. H.) hat die Indigo-
fläche wegen Wassermangels in den Bewässerungs-
kanälen um 40 v. H. abgenommen.
TLabahkultur und handel Bengalens.
Die Tabakernte Bengalens ist sehr bedeutend;
das gewonnene Produkt wird größtenteils im
Lande selbst verbraucht, und nur die billigen,
ganz geringen Qualitäten gelangen zur Ausfuhr.
Die Tabakkultur wird in primitiver Weise
betrieben, so daß die gewonnene Qualität für den
europäischen Bedarf wenig geeignet ist. Versuche,
welche im Laufe der Jahre stattgefunden, um
den Tabakbau zu heben, haben keine wesentlichen
Resultate erzielt.
Als hauptsächliche Distrikte kommen in Be-
tracht Rungpore, Dinajpur und fast ganz Behar.
Im Innenhandel find folgende Qualitäten
bekannt: Rungpore, Poolah und Bispath, die
letztere — niedrige — Qualität bildet den Haupt-
bestand der Ernte. Es scheint, daß sämtliche
Sorten aus einer Pflanze gewonnen werden, die
je nach Größe und Qualität des Blattes in die
obenbezeichneten Sorten eingeteilt werden. Im
Dinajpore-Distrikt wird noch eine weitere Sorte
„Bowreah Bispath“ gepflanzt, welche sich durch
gute Farbe und großes Blatt vor den gewöhn-
lichen Bispath-Sorten auszeichnet.
Ein anderer Distrikt von Behar, Motihari,
liefert ein besonders aromatisches und großes Blatt,
der Tabak führt den Namen „Motihari“; ähnliche
Qualitäten werden im Jalpaiguri-Distrikt ge-
wonnen.
Die Lagerbestände in Kalkutta mögen etwa
100 Tons betragen, sie dienen lediglich dem
lokalen Konsum und dem Kleinhandel in der
Umgebung der Stadt. Diese Lagerbestände sind
stetig, mögen aber zur Zeit der Erntegewinnung
zeitweilig anschwellen.
Der größte Teil der Ernte gelangt während
der Monate Februar bis April an den Markt.
Die letzte Ernte gab ein schlechtes Ergebnis
infolge von Hagelschaden im November 1907
und infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse,
von denen namentlich Rungpore, Dinajpore und
Behar betroffen wurden.
Der gewonnene Tabak eignet sich hauptsächlich
als Rauchtabak für Pfeifen der Eingeborenen,
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aus den besseren Sorten rollen sich die Ein-
geborenen primitive Zigarren und Zigaretten.
Der ganze inländische Rohtabakhandel spielt
sich in primitiver Weise unter den Eingeborenen
ab, Europäer nehmen daran keinen Teil.
Vor zwei Jahren errichtete die „British
American Tobacco Co.“ in Monghyr eine größere
Fabrik mit dem Namen „Peninsular Tobacco
Company“, welche 300 bis 400 Arbeiter be-
schäftigt und hauptsächlich billige Zigaretten
herstellt.
Außerdem existiert eine unbedentende Zigaretten-
fabrik, „The East India Cigarette Company“, in
Belliaghata bei Kalkutta unter europäischer Leitung,
sowie eine andere in Narcoldanga, welche den
Namen „Globe Factory“ führt.
Sämtliche Fabriken stellen Fabrikate für den
inländischen Konsum her. Die Arbeitslöhne be-
tragen 4 bis 8 annas pro Tag = 35 bis 70 Pf.
Die Preise von Rohtabak stehen gegenwärtig sehr
hoch und betragen pro maund von 82 lbs für:
Bispath etwa 5/— R3z., Poolah etwa 11/— Be.,
Rungpore etwa 13/— Rs. und Motihari etwa
20— Bs.
In früheren Jahren wurden neben Bispath
auch Poolah und Rungpore in kleineren Quanti-
täten nach Europa ausgeführt. Dies hat gänzlich
aufgehört, und heute findet nur bei ganz günstigen
Ernten und bei entsprechend niedrigen Preisen
ein Export von Bispath-Tabak nach Rotterdam,
Amsterdam und Antwerpen, auch Marseille statt.
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Kalkutta.)
Vorschrikten zur Erhaltung und Verbesserung der
Beschaffenheit der Baumwolle in Britisch-Ostafrika.
Durch eine in der „British East Africa
Official Gazette“" vom 15. November 1908 ver-
öffentlichte Verordnung Nr. 8 vom Jahre 1908,
betreffend die Erhaltung und Verbesserung der
Beschaffenheit der Baumwolle im britisch-ostafri-
kanischen Schutzgebiet, ist der Gouverneur er-
mächtigt worden, besondere Vorschriften zu erlassen
für die Verteilung und Verwendung der Saat
sowie für die Untersuchung der Saat, der Erträge
an nicht entkörnter oder entkörnter Baumwolle
und die Beaufsichtigung der Entkörnungs-Anstalten
oder -Fabriken; ferner kann er die Verwendung
und die Einfuhr von Samen einer bestimmten
Art verbieten oder eine bestimmte Art von Samen,
die verwendet werden soll, besonders bezeichnen.
Die Ausfuhr minderwertiger Baumwolle oder
von Baumwolle einer bestimmten Art kann ver-