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Über die vorgekommenen Einnahmen und Ausgaben legt er dem Gouvernement monatlich
Rechnung ab.
Der Arbeitervogt hat in allen wichtigen Angelegenheiten sofort an das Gouvernement zu
berichten und im übrigen zum Ersten jeden Monats einen allgemeinen Bericht über seine Tätigkeit
einzureichen.
Bei grundsätzlichen oder sonst wichtigen Entscheidungen hat er vorher die Entscheidung des
Gouvernements einzuholen.
Lome, den 15. September 1908.
Der Gouverneur.
J. A.
Schlettwein.
Dersonaliien
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Gouverneur
von Deutsch-Südwestafrika Bruno von Schuckmann den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse
zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Königlichen
Landrat Rafael von Uslar in Apenrade den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit
Schwertern am weißen Bande mit schwarzer Einfassung zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem vortragenden
Rat im Reichs-Kolonialamt, Wirklichen Legationsrat Dr. Carl von der Groeben anläßlich seines
Ausscheidens aus dem Reichsdienst den Roten Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Oberrichter
beim Gouvernement von Samoa Dr. Erich Schultz in Apia in Anerkennung seiner Verdienste um
die Erforschung der Gewohnheiten und der Sprache der Samoaner den Königlichen Kronen-Orden
dritter Klasse zu verleihen.
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Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Ansiedlern in
Deutsch-Ostafrika Friedrich Steinhagen und Fritz Lindner den Königlichen Kronen-Orden vierter
Klasse mit Schwertern am schwarzen Bande mit weißer Einfassung und dem Handwerkerlehrer Rein-
hold Körner und den Elefantenjägern Niels Knudsen und James Sutherland das Militär-
Ehrenzeichen zweiter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den im Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafrika tätigen Schwestern Hildegard Begon, Maria Weiler, Raphaele Pellengahr
und Edgara Hoevener die Rote Kreuz-Medaille dritter Klasse zu verleihen.
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Kaiserliche Schutztruppen.
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt.
A. K. O. vom 3. Dezember 1908.
Lequis, Major, unter Belassung in seiner bisherigen Dienststellung zum außeretatsmäßigen mili-
tärischen Mitglied des Reichs-Militärgerichts ernannt.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
A. K. O. vom 17. Dezember 1908.
Stemmermann, Oberleutnant, ein Patent seines Dienstgrades erhalten.
Jungels, Oberarzt in der Schutztruppe für Südwestafrika, in die Schutztruppe versetzt.