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Die Grenzen und die Hauptorte dieser ein-
zelnen Kolonien sowie die des Militärgebiets am
Tschad werden durch im Gouvernementsrat gefaßte
und von dem Kolonialminister genehmigte Be-
schlüsse des Generalgouverneurs bestimmt. Der
Sitz des Generalgouverneurs ist Brazzaville.
Hinsichtlich der von Waren und Schiffen in
Französisch = Aquatorial-Afrika bei der Ein= und
Ausfuhr zu entrichtenden Abgaben werden die
Art der Festsetzung, die Höhe der Sätze und die
Vorschriften für die Erhebung von dem General-
gouverneur durch Verordnungen im Gouvernements-
rat geregelt und durch Verordnungen im Staatsrat
bestätigt, wobei internationale Abmachungen und
die für die Zölle maßgebenden Bestimmungen zu
berücksichtigen sind. Die Erhebung aller übrigen
Steuern und Gebühren erfolgt auf Grund von
Verordnungen des Generalgouverneurs im Gou-
vernementsrat.
Die zusammengelegten Kolonien behalten ihre
Selbständigkeit bezüglich der Verwaltung und der
Finanzen. Sie werden unter der Obergewalt
des Generalgouverneurs von Kolonialgouverneuren
verwaltet, die den Titel Untergouverneure führen.
(Journal officiel de la République Frangaise.)
Budget des Rongostaats für das Rechnungsjahr 1910.
Die gewöhnlichen Einnahmen des Kongostaats
find für das Rechnungsjahr 1910 auf 39745 305 Fr.
veranschlagt worden. .
Im einzelnen sind die Einnahmeposten die
folgenden: Ertrag aus den Grundbucheintragungen
und Vermessungskosten 30 000 Fr., aus dem Ver—
kauf und der Verpachtung von Dominialländereien
und Immobilien 470 000 Fr., aus Staatsgut-
zinsen und Abgaben für Kautschuk 1 295 000 Fr.,
aus dem Elfenbeinverkauf 3 146 000 Fr., aus
der Erteilung des Erlaubnisscheins zur Elefanten-
jagd und zum Waffentragen 6000 Fr., aus dem
Holzschlag in den Domanialwäldern 63 000 Fr.,
aus den Zöllen 7 056 555 Fr., aus den direkten
und persönlichen Steuern 2 671.000 Fr., aus den
Post= und Telegraphengebühren 204 000 Fr.,
aus Schiffahrtsabgaben 60 000 Fr., aus Gerichts-
kosten 30 000 Fr., aus Kanzleigebühren 5400 Fr.,
aus Übertragungen und Abschlüssen von Gesell-
schafts= und anderen Verträgen 3 282 000 Fr.,
aus Rekrutierung und Anwerbung von Arbeitern
83 000 Fr., aus dem Verkauf von Domanial-=
produkten: Naturalabgaben 14 127 500 Fr., aus
dem Bergbau 2 520 000 Fr., aus dem Verkauf
von landwirtschaftlichen Produkten 129 950 Fr.,
aus dem Staatsportefeuille 2 350 000 Fr., aus
den Patenten von Gesellschaften 250 000 Fr.,
aus verschiedenen Einnahmen 718 000 Fr. und
aus unvorhergesehenen Einnahmen 1247 900 Fr.
(Aus dem Bulletin Officiel dJu Congo Belge vom
28. Degember 1909, Nr. 20.)
Candwirtschaktliche Schaustellungen in Transvaal
im Jahre 1910.
Nach einer Mitteilung der „Transvaal Agri-
cultural Union“ sind bisher für die diesjährigen
landwirtschaftlichen Schaustellungen im Transvaal
die nachstehenden Termine in Aussicht genommen:
Middelburg 16. Februar, Carolina 17. Fe-
bruar, Ermelo 25. Februar, Wakkerstroom ersten
Mittwoch im März, Bethal zwischen 10. und
20. März, Johannesburg 30. März bis 2. April,
Heidelberg 6. und 7. April, Pretoria 14., 15.
und 16. April.
Noch keine Zeit ist festgesetzt für die Aus-
stellungen in Barberton, Christiania, Klerksdorp,
Lydenburg, Marico, Potchefstroom, Standerton,
Waterberg, Wolmaransstad, Zoutpansberg und
Schweizer Reneke.
Es ist auch zweifelhaft, ob überhaupt in allen
diesen Distrikten landwirtschaftliche Ausstellungen
stattfinden werden.
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Pretoria.)
Literatur-Verzeichnis.
(Die eingereichten Bücher, deren Sesprechung sich die Redaktion
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.)
Großer Deutscher Kolonialatlas. Heraus-
gegeben vom Reichs-Kolonialamt. Ergänzungs-
lieferung 2: Nr. 4: Tschad und Nr. 6:
Ngaumdere. 1:1000000. Bearbeitet von
Paul Sprigade und Max Moisel. Berlin 1909.
Verlag von Dietrich Reimer (Ernst Vohsen).
Ein Vergleich dieser Neuausgabe mit der
älteren, 1901 abgeschlossenen Auflage zeigt am
besten die großen Fortschritte, die in der Kartierung
des Schutzgebietes gemacht worden sind. Auch
die übrigen Blätter der Karte von Kamerun
werden voraussichtlich im Laufe des Jahres in
Neubearbeitung erscheinen. Den Rahmen der
neuen Karte lieferten besonders die durch die
Triangulationen und astronomischen Bestimmungen
der Grenzexpeditionen festgelegten Punkte, an
welchen die zahlreichen Routenaufnahmen ange-
schlossen wurden. Da bei der ersten Bearbeitung
solche Fixpunkte fast ganz fehlten, sind die Ver-
schiebungen der Positionen gegen früher recht
bedeutend.
Deutsch-Südwestafrika. Amtlicher Ratgeber
für Auswanderer. Mit 41 Bildern und zwei
farbigen Karten des Schutzgebiets. Dritte ver-
änderte Ausgabe. Berlin 1910. Verlag von
Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). Preis. J 1, —.
Die vorangegangene Auflage des „Amtlichen
Ratgebers“ ist im Schutzgebiet selbst von den zu-
ständigen Stellen nachgeprüft und auf den neuesten
Stand ergänzt worden, so daß die soeben erschie-