Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

W 702 e. 
II. AUnterricht in technischen Hilfsfächern. 
Prof. I)Ir. oigt: Demonstrationen von Aus- 
rüstungen für botauisches Sammeln auf 
Reisen. 2 Stunden. 
Präparatoren des Naturhistorischen Museums: 
Anleitung zum Abbalgen, Skelettieren, Kon- 
servieren und Ausstopfen der höheren Wirbel- 
tiere. 
In Aussicht genommen sind: 
1. Hursus der Photographie. 
2. Anleitung zum geographischen und ethno- 
graphischen zeichnen in den Instituten. 
III. Anterricht in körperlichen Abungen. 
Reitunterricht und Fechtunterricht. 
* 1 
*. 
Zur Ergänzung der Vorlesungen des Ko- 
lonialinstituts werden die Hörer und Hospitanten 
auf die folgenden Vorlesungen und Ubungen des All- 
gemeinen Vorlesungswesens bingewiesen: 
Prof. Dr. Perels: 
Staatsrecht. 
I)r. Ritter: Grundzüge des bürgerlichen Rechts, 
I. Teil. 
Dr. Leo: 
I. Teil. 
2. Einführung in das Versicherungsrecht 
einschl. des Seeversicherungsrechts. 
Prof. I)r. Rathgen: 1. Der Welthandel und seine 
Organisation. 
2. Allgemeine Volkswirtschaftslehre. 
3. Volkswirtschaftliche Ubungen. 
I)r. Magemann: 1. Mirtschaft und Währung 
Südamerikas. 
2. Die Börse. 
3. Ubungen über das Börsenwesen. 
Prof. Dr. Schachner (Jenaf: Land und Leute in 
Australien. 
Zyklus über Nahrungoamittelchemie. 
Prof. Meinhof: Die Dichtung der Afrikaner. 
Prof. Gauchat (Zürich): Le roman français au XVIIe 
sidcIe. Iu französischer Sprache. 
Preston: Llen famous men. In englischer Sprache. 
Cortijo: Literaturn Espaola. In spanischer Sprache. 
Prof. ID#r. Franke: Geschichte der chinesischen 
Verfassung, lI. Teil. 
Prof. I)#r. Keutgen: Ausgewählte Kapitel aus 
der neueren Kolonialgeschichte. 
Prof. Dr. Becker: 1. Das moderne Agypten und 
die englische Herrschaft. 
2. Arabisches Praktikum. Interpretation eines 
arabischen Schriftstellers. 
:3. Shrisches Praktikum. 
shrischen Schriftstellers. 
Prof. 10r. Hagen: Ethnographie von Japan. 
1)r. Graff: Allgemeine Astronomie. III. Teil. 
Prof. Dr. Voigtländer: Die alkoholischen Ge— 
tränke (Wein, Bier usw.), ihre Bereitung und Zu- 
sammensetzung, sowie die chemisch-physikalischen Unter- 
suchungemethoden, unter besonderer Berücksichtigung 
von zollamtlichen Bestimmungen. 
Einführung in das deutsche 
1. Einführung in das Handelsrecht, 
Interpretation eines 
  
Prof. 10r. Gürich: 1. Erdgeschichte. 2. Entwick- 
lung der Organismen. 
Prof. Dr. Voigt: Praktische Ubungen im Er- 
kenuen und Untersuchen pflanzlicher Er- 
zeugnisse des Handels. 
Französische Truppenverstärhungen in Wadai. 
(Mit einer Kartenskizze.) 
Neben der Kamelreiter-Kompagnie von Tum- 
buktu im Niger-Militärterritorium hat man sich 
anläßlich der letzten Rückschläge im Wadai-Gebiet 
französischerseits auch für den Norden des Tsad- 
see-Militärterritoriums zur Aufstellung solcher 
Kamelreiter-Kompagnien entschlossen; für zwei 
Kompagnien sind 870 000 Fr. in der Kammer 
bewilligt worden. 
Als voraussichtliche Standorte dieser beiden 
neuen Kompagnien werden genannt: 
1. Arada (nördlich Abecher, am Weg nach 
Ain Galakka) zur Deckung der aus Dar Fur, 
Ennedi und Borku nach Wadai führenden 
Straßen, und 
2. Bir Alali (oder Ziguei) zur Deckung 
des Kanem-Gebietes (Nordwestteil des Tsadsee- 
Territoriums) gegen Borku und Kauar. 
Zu Führern der beiden Kompagnien sind die 
Hauptleute Canvin und Arnaud von der 
Kolonial-Infanterie bestimmt. Beide Off#ziere 
sind infolge langjähriger Tätigkeit mit den ein- 
schlägigen Verhältnissen des Sahara-Gehbietes 
innig vertraut; ersterer ist der Organisator der 
in Tumbuktu stehenden Kamelreiter-Kompagnie, 
während sich Arnaud durch seine praktischen Vor- 
schläge für die militärische Organisation des 
nördlichen Sahara-Gebietes einen Namen ge- 
macht hat. 
Der Aufstellung dieser neuen Streitkräfte 
liegen offensive Absichten zunächst wohl nicht 
zugrunde; vielmehr benötigt die Verwaltung des 
französischen Tsadsee-Gebietes vorerst Zeit und 
Ruhe, um ohne allzuempfindliche Schwächung 
der übrigen Gebietsbesatzungen (in Kauem, Ba- 
girmi und Dar Kuti) sowie des heimatlichen 
Geldsäckels sesten Fuß in dem gewaltigen Ge- 
bietszuwachs zu fassen und die verfügbaren 
Streitkräfte in zweckentsprechender Weise gegen 
die von Tibesti, Borku und Ennedi zu erwar- 
tenden Unternehmungen des Gegners zu grup- 
pieren. Die beiden Kompagnien werden also 
*) Vgl. I## Quinzuine coloniale Nr. 8 1910. 
I' Afrigque française Nr. 1/1910 und Renscignemems 
coloniaux et documents Nr. 1/1910; Revne des troufes 
colon. Nr. 96 1910. Außerdem vgl. den Artikel: 18 
compagnies méharistes („D. Kol. Bl.“ 1910, Nr. 1. 
. 30 ff.).
	        
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