W 702 e.
II. AUnterricht in technischen Hilfsfächern.
Prof. I)Ir. oigt: Demonstrationen von Aus-
rüstungen für botauisches Sammeln auf
Reisen. 2 Stunden.
Präparatoren des Naturhistorischen Museums:
Anleitung zum Abbalgen, Skelettieren, Kon-
servieren und Ausstopfen der höheren Wirbel-
tiere.
In Aussicht genommen sind:
1. Hursus der Photographie.
2. Anleitung zum geographischen und ethno-
graphischen zeichnen in den Instituten.
III. Anterricht in körperlichen Abungen.
Reitunterricht und Fechtunterricht.
* 1
*.
Zur Ergänzung der Vorlesungen des Ko-
lonialinstituts werden die Hörer und Hospitanten
auf die folgenden Vorlesungen und Ubungen des All-
gemeinen Vorlesungswesens bingewiesen:
Prof. Dr. Perels:
Staatsrecht.
I)r. Ritter: Grundzüge des bürgerlichen Rechts,
I. Teil.
Dr. Leo:
I. Teil.
2. Einführung in das Versicherungsrecht
einschl. des Seeversicherungsrechts.
Prof. I)r. Rathgen: 1. Der Welthandel und seine
Organisation.
2. Allgemeine Volkswirtschaftslehre.
3. Volkswirtschaftliche Ubungen.
I)r. Magemann: 1. Mirtschaft und Währung
Südamerikas.
2. Die Börse.
3. Ubungen über das Börsenwesen.
Prof. Dr. Schachner (Jenaf: Land und Leute in
Australien.
Zyklus über Nahrungoamittelchemie.
Prof. Meinhof: Die Dichtung der Afrikaner.
Prof. Gauchat (Zürich): Le roman français au XVIIe
sidcIe. Iu französischer Sprache.
Preston: Llen famous men. In englischer Sprache.
Cortijo: Literaturn Espaola. In spanischer Sprache.
Prof. ID#r. Franke: Geschichte der chinesischen
Verfassung, lI. Teil.
Prof. I)#r. Keutgen: Ausgewählte Kapitel aus
der neueren Kolonialgeschichte.
Prof. Dr. Becker: 1. Das moderne Agypten und
die englische Herrschaft.
2. Arabisches Praktikum. Interpretation eines
arabischen Schriftstellers.
:3. Shrisches Praktikum.
shrischen Schriftstellers.
Prof. 10r. Hagen: Ethnographie von Japan.
1)r. Graff: Allgemeine Astronomie. III. Teil.
Prof. Dr. Voigtländer: Die alkoholischen Ge—
tränke (Wein, Bier usw.), ihre Bereitung und Zu-
sammensetzung, sowie die chemisch-physikalischen Unter-
suchungemethoden, unter besonderer Berücksichtigung
von zollamtlichen Bestimmungen.
Einführung in das deutsche
1. Einführung in das Handelsrecht,
Interpretation eines
Prof. 10r. Gürich: 1. Erdgeschichte. 2. Entwick-
lung der Organismen.
Prof. Dr. Voigt: Praktische Ubungen im Er-
kenuen und Untersuchen pflanzlicher Er-
zeugnisse des Handels.
Französische Truppenverstärhungen in Wadai.
(Mit einer Kartenskizze.)
Neben der Kamelreiter-Kompagnie von Tum-
buktu im Niger-Militärterritorium hat man sich
anläßlich der letzten Rückschläge im Wadai-Gebiet
französischerseits auch für den Norden des Tsad-
see-Militärterritoriums zur Aufstellung solcher
Kamelreiter-Kompagnien entschlossen; für zwei
Kompagnien sind 870 000 Fr. in der Kammer
bewilligt worden.
Als voraussichtliche Standorte dieser beiden
neuen Kompagnien werden genannt:
1. Arada (nördlich Abecher, am Weg nach
Ain Galakka) zur Deckung der aus Dar Fur,
Ennedi und Borku nach Wadai führenden
Straßen, und
2. Bir Alali (oder Ziguei) zur Deckung
des Kanem-Gebietes (Nordwestteil des Tsadsee-
Territoriums) gegen Borku und Kauar.
Zu Führern der beiden Kompagnien sind die
Hauptleute Canvin und Arnaud von der
Kolonial-Infanterie bestimmt. Beide Off#ziere
sind infolge langjähriger Tätigkeit mit den ein-
schlägigen Verhältnissen des Sahara-Gehbietes
innig vertraut; ersterer ist der Organisator der
in Tumbuktu stehenden Kamelreiter-Kompagnie,
während sich Arnaud durch seine praktischen Vor-
schläge für die militärische Organisation des
nördlichen Sahara-Gebietes einen Namen ge-
macht hat.
Der Aufstellung dieser neuen Streitkräfte
liegen offensive Absichten zunächst wohl nicht
zugrunde; vielmehr benötigt die Verwaltung des
französischen Tsadsee-Gebietes vorerst Zeit und
Ruhe, um ohne allzuempfindliche Schwächung
der übrigen Gebietsbesatzungen (in Kauem, Ba-
girmi und Dar Kuti) sowie des heimatlichen
Geldsäckels sesten Fuß in dem gewaltigen Ge-
bietszuwachs zu fassen und die verfügbaren
Streitkräfte in zweckentsprechender Weise gegen
die von Tibesti, Borku und Ennedi zu erwar-
tenden Unternehmungen des Gegners zu grup-
pieren. Die beiden Kompagnien werden also
*) Vgl. I## Quinzuine coloniale Nr. 8 1910.
I' Afrigque française Nr. 1/1910 und Renscignemems
coloniaux et documents Nr. 1/1910; Revne des troufes
colon. Nr. 96 1910. Außerdem vgl. den Artikel: 18
compagnies méharistes („D. Kol. Bl.“ 1910, Nr. 1.
. 30 ff.).