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Es wird sich aber auch hier aus den oben dar-
gelegten Gründen politischer und wirtschaftlicher
Art empfehlen, die Farmer sowohl zur Mitarbeit
wie zur Mithaft heranzuziehen und demgemäß
auf genossenschaftlicher Basis aufzubauen. Diese
Genossenschaften, die ich mir als Bezirksgenossen-
schaften, je nach Bedarf für kleinere oder größere
Bezirke, über das ganze Land verteilt denke,
können nur Zwangsgenossenschaften sein, denn es
kann nicht in das Belieben des einzelnen Far-
mers gestellt werden, ob er sich bei solchen
größeren Meliorationsunternehmungen beteiligen
wolle oder nicht, und durch etwaigen Widerspruch
einzelner dürften nicht Arbeiten hintenangehalten
werden, die im Interesse der Gesamtheit des
Landes oder des Bezirks als notwendig sich er-
weisen. ·
Da der Staat hier mit sehr erheblichen Mit—
teln einzugreifen haben wird, so wird eine viel
weiter gehende Kontrolle und Mitarbeit des
Staates Platz zu greifen haben, und da die großen
Meliorationen auch nach einem einheitlichen
Plane durchgeführt werden müssen, so gebietet
sich hier auch eine straffere Zentralisierung. Aus
diesen Gesichtspunkten heraus empfiehlt es sich,
für diese Aufgabe ein besonderes Meliorations-
institut zu schaffen, das vom Staate mit dem
erforderlichen Kapital ausgestattet wird, das aber
als selbständige Korporation mit weitgehenden
staatlichen Aufsichts= und Mitverwaltungsrechten
ausgestaltet, doch der Selbstverwaltung unterliegt.
Diesem Institute würde dann die Aufgabe zu-
fallen, durch das Medium der Zwangsgenossen-
schaften die erforderlichen Meliorationsarbeiten
vorzunehmen.
Für diese Meliorationsarbeiten würden also
indirekt die Farmer mitverhaftet sein, und es
steht auch kein Bedenken entgegen, die Farmen
für diese Kredite teilweise dinglich haftbar zu
machen, sei es als öffentliche Lasten, sei es durch
hypothekarische Eintragung, mit einem Vorrecht
vor den vorstehenden Hypotheken, da es den
Hypothekengläubiger nicht schädigt, wenn den zur
Erhöhung des Wertes der Farm aufgewendeten
Mitteln in der Höhe dieses Wertzuwachses ein
Vorrecht eingeräumt wird.
Es bleibt nunmehr nur noch die Frage des
Betriebskredits zu erörtern.
Fällt derselbe auch im allgemeinen unter die
Kategorie des Personalkredits, so muß er hier
doch um deswillen Erwähnung finden, weil, wie
oben schon dargelegt, wohl angenommen werden
kann, daß dieser Betriebskredit in Südwestafrika
wohl überwiegend, wenn nicht gänzlich nur auf
hypothekarischer Grundlage gewährt worden ist,
also durch die obenerwähnten 3 200 000./(
dritte Hypotheken repräsentiert wird. Werden
diese nun in der oben vorgeschlagenen Weise in
langfristige Hypotheken umgewandelt, so wird der
Farmer eines weiteren Betriebskredits nicht be-
dürfen oder, sofern die Voraussetzungen einer
Kreditgewährung überhaupt gegeben sind, ihn
bei den Genossenschaften, den Banken oder den
durch die Rückzahlung dieser 3 200 0O00./¼ wieder
mobiler gewordenen Händlern im Wege des
Personalkredits finden.
Einer staatlichen Mitwirkung bei der Ge-
währung von Betriebskrediten kann nur wider-
raten werden.“
Der Vorsitzende stellte zunächst die Frage
des Grundkredits zur Erörterung und erteilte
dem Sachverständigen, Herrn Dr. Tröltsch,
das Wort.
Dieser führte aus:
Beim Grundkredit sei die Hauptfrage, ob der
Boden als ein jederzeit realisierbarer Wert an-
zusprechen sei. Zwei Gesichtspunkte kämen dabei
für den Praktiker vor allem in Betracht, einmal,
ob der Grund und Boden einen jederzeitigen
Marktwert habe, zweitens, ob sich im Falle der
Zwangsversteigerung Käufer fünden. Darüber,
ob in Südwestafrika die Preisbildung so weit vor-
geschritten sei, daß man von einem Marktwert
sprechen könne, seien die Ansichten noch nicht ge-
klärt. Eigene Ortskenntnisse fehlten ihm. Die
Schätzungen von Kennern des Landes bewegten
sich um 2 bis 2,50 ./“ pro Hektar, doch seien die
Preise noch außerordentlich schwankend, und nach
der Tabelle 3 des Ref. differierten sie zwischen
weniger als 1.J und 5 bis 6.“. Nach statisti-
schen Angaben über die Zwangsversteigerungen
müsse es als zweifelhaft angesehen werden, ob
die Grundstücke im Falle der Zwangsversteige-
rung Käufer fänden. Dies erwiesen schon die
vom Vorredner aus der Anlage 4 zum Referat
hervorgehobenen Ergebnisse, man könne wohl
noch das Ziffernverhältnis zwischen freihändigen
Verkäufen und Zwangsversteigerungen heranziehen.
Das alles verursache ihm Bedenken, ob die
Voraussetzungen einer umfassenden, insbesondere
bankmäßigen Organisation des Grundkredits heute
schon gegeben seien. Die Ausführungen des
Referats über die Transvaalbank lehrten aller-
dings, daß entgegen den heimischen Erfahrungen
eine Kombination der verschiedenen Kreditzweige
unter Umständen lebensfähig sei. Bei einem
solchen kombinierten Iunstitut käme aber, wenn
nicht reichliche Mittel zu Gebote stünden, leicht
der Kreditzweig, bei dem das größte Risiko be-
stünde, zu kurz. Er trage Bedenken, die Transvaal=
bank für Südwestafrika als vorbildlich zu empfehlen.