Deutsches Kolonialblatt
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrikka und in der Südsee
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt.
26. Jahrgang. Berlin, den 1. Oktober 1915. Uummer 18/19.
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Bethefte beigefügt die mindestens einmal
viertelfährlich erscheinenden: „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten“. kersusgegeben von Dr. Marquardsen. Der
vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblau mit den Beiheften beträgt beim * duich die Post und die Buch-
handlungen # 4.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchbandlung: a) M 5,— für Deutschland einschl. der deutschen
Schutzebiete und Osterreich-= Ungarns, d) K 6.— für die Länder des Weltvostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die
Königliche Hofduchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W68, Kochstraße 68—71, zu richten.
Inhalt: Amtlicher Teil: Personalien S. 351.
Nichtamtlicher Teil: Kamerun: Berichte dreier Pallotiner Patres über die Ereignisse auf den Missions-
stationen Ikasa, Kribi und Groß-Batanga S. 355.
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Sigi-Pflan zungs-Gesellschaft m. b. H. S. 360.
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Der Baumwollbau und khandel im Ferghanagebiet
1914 S. 361. — Außenhandel der Philippinen-Inseln im Jahre 1914 S. 362. — Der Rakaomarkt in Ecuador im
2. Vierteljahr 1915 S. 362. — Der Lissaboner Kakaomarkt im Juli 1915 S. 363. — Kakaoausfuhr der Dominika-
nischen Republik im April 1915 S. 363. — Der Einfluß des Krieges auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in Lourengo
Marques und in der Südafrikanischen Union S. 363. — Frankreich S. 364. — Madagaskar S. 364. — Mozam-
bique S. 364.
Vermischtes: Das Hamburgische Kolonialinstitut im Winter 1915/16 S. 364. — Die japanische Südsee-Dampf=
schiffahrts -Gesellschaft (Nanyo Kisen Gumi) S. 366.
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Dersonalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen
Betriebsingenieur beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Heinrich Borchers den
Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen
Maschinisten 1. Klasse beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Arno Stiehler den
Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse zu verleihen.
Raiserliche Öchutztruppen.
A. K. O. vom 12. August 1915.
Reichs-Kolonialamt — Kommando der Schutztruppen.
Der Major Lempp wird unter Belassung in dieser Stellung zum außeretatsmäßigen militärischen
Mitglied des Reichsmilitärgerichts ernannt.
A. K. O. vom 18. August 1915.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika:
Zum Oberst befördert: Oberstleutnant v. Lettow-Vorbeck.
Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika:
Zum Major befördert: Hauptmann v. Boemncken.