416
afrika und mit Rücksicht auf den Winter in
Frankreich mit warmer Kleidung zu versorgen.
Inzwischen ist auch die in der letzten Veröffent-
lichung erwähnte Sendung von Tropenkleidungs-
stücken, sonstigen Bedarfsartikeln und Chinin nicht,
wie ursprünglich geplant, in Dahomey, sondern
Mitte September d. Is. in Casablanca ange-
kommen und von da weiter nach Algier abge-
gangen. Die Sachen werden inzwischen an die
Gefangenen dort ausgeteilt worden sein.
Ferner hat sich die Regierung angelegen sein
lassen, geeignete neutrale Persönlichkeiten zu
gewinnen, die geneigt sind, die Unterbringung,
Verpflegung und Behandlung der „Dahomey=
Gefangenen“ in den Lagern in Nordafrika zu
prüfen. Die Verhandlungen hierwegen sind so-
weit gediehen, daß die Personen, die sich bereit-
erklärt haben, in allernächster Zeit sich nach
Nordafrika auf den Weg machen werden.
Schließlich sind die erforderlichen Schritte getan,
die Lage der aus Gesundheitsrücksichten nach
Frankreich selbst verbrachten „Dahomey-Gefan-
genen“ durch einen Beauftragten der amerika-
nischen Botschaft in Paris prüfen und feststellen
zu lassen.
/O
IV. Südwestafrika.
Seit dem Abschluß der Kapitulation am
9. Juli d. Is. sind aus dem Schutzgebiet nur
wenige Nachrichten über die Verhältnisse dortselbst
hierher gelangt.
Auf Grund der Kapitulationsbedingungen
wurden die bei der Mobilmachung zur Schutz-
truppe eingezogenen Offiziere und Mannschaften
des Beurlaubtenstandes entlassen, um zu ihren
bürgerlichen Berufen zurückzukehren, während von
der aktiven Truppe, wie jetzt bekannt geworden ist,
der größte Teil der Offiziere in Okanjande in der
Nähe der Otavibahn westlich des Waterberges
und 3 Offiziere und die gesamte Mannschaft in
Aus an der Bahn Lüderitzbucht—Keetmanshoop
untergebracht worden sind.
Die im Verlauf des Krieges in Gefangenschaft
geratenen und nach Südafrika überführten Offiziere
und Mannschaften sind nach Südwestafrika zurück-
gebracht und dort, sofern sie dem aktiven Stand
angehörten, nach Okanjande bzw. Aus gelschickt,
sofern sie zum Beurlaubtenstand gehörten, inner-
halb des Schutzgebietes entlassen worden. Die
seiner Zeit aus Lüderitzbucht und die im Laufe des
Krieges von anderen Orten des Schutzgebietes
aus irgendwelchen Gründen nach Südafrika in
Konzentrationslager verbrachte Zivilbevölkerung
ist ebenfalls an ihre früheren Wohnsitze im Schutz-
gebiet zurückgesandt worden.
UÜVber die wirtschaftlichen Verhältnisse im Lande
liegen noch wenige sichere Mitteilungen vor. Der
Nachrichtenübermittlung scheinen noch große
Schwierigkeiten bereitet zu werden. Man hat
durchaus den Eindruck, daß die feindliche Ver-
waltung alle Nachrichten, die die Wahrheit über
die derzeitigen Zustände im Lande ans Licht
bringen könnten, unterdrückt.
Sicher ist, daß das Land, soweit es unmittelbar
vom Kriege berührt worden ist, gelitten hat. Nach
allem, was bisher bekannt geworden ist, müssen
Engländer und Buren in einer geradezu unfinnigen
Art und Weise gehaust haben. Wie der Korre-
spondent eines holländischen Blattes aus Kapstadt
mitteilt, wurde systematisch geraubt und geplün-
dert, wo sich überhaupt eine Gelegenheit dazu bot.
Von der Plünderung wurden in erster Linie die
zum Teil von der Bevölkerung geräumten klei-
neren Orte und allein stehende Farmen betroffen,
während z. B. Windhuk davon verschont geblieben
sein soll. Ganze Züge und Wagenkolonnen mit
Hausgerät aller Art sollen zum Abtransport nach
der Kapkolonie gelangt und große Herden ge-
raubten Viehes dorhin abgetrieben worden sein.
So ist vieles, was nach dem unglücklichen Auf-
stand der Jahre 1904/07 unter Aufwand von
großer Mühe, Arbeit und Geld neu erstanden
war, wiederum der Vernichtung anheimgefallen.
Daß auch unter den Eingeborenen einige unruhige
Elemente sich die Gelegenheit zu rauben und zu
plündern nicht entgehen ließen, war nach Lage
der Dinge anzunehmen. Auf welche Ursachen der
Aufstand der Rehobother Bastards zurückzuführen
ist, steht noch nicht fest. Aus dem, was bis jetzt
darüber in Erfahrung gebracht werden konnte,
geht hervor, daß die führenden Kreise unter ihnen
schon seit Kriegsbeginn mit dem Feinde in Ver-
bindung standen und daß der Aufstand daher von
außen genährt worden ist.
Zur Zeit soll im Lande Ruhe herrschen. Die
Südafrikanische Union scheint bemüht zu sein, die
wirtschaftlichen Verhältnisse möglichst schnell wieder
zu beleben. Diese Bemühungen scheinen sich
allerdings nur einseitig auf die Förderung der
Interessen der südafrikanischen Kaufleute zu er-
strecken, die in Windhuk und anderen Haupt-
plätzen des Landes Niederlagen zu errichten die
Erlaubnis erhalten haben.
Die Nationalbank von Südafrika hat in
Lüderitzbucht eine Zweigstelle errichtet und soll
dasselbe für Swakopmund und Windhuk planen.
Einfuhr von Waren darf nur über See und
über die Häfen von Lüderitzbucht und Walsisch-
bucht erfolgen. Waren südafrikanischen Ursprungs
genießen Zollfreiheit, während solche anderer
Herkunft einem Eingangszoll nach den für die
Union geltenden Zollgesetzen unterliegen.