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und nach dem Uebertritt August des Starken unbedingte politische Forderung
war, die Stellung eines Hauptes der evangelischen Reichsstände ein. Als in
Kurpfalz, Schlesien und Ungarn die Bedrückung der Evangelischen offenkundig
wurde, drohte Friedrich mit Repressalien, und erreichte hierdurch wenigstens zum
Theil seinen Zweck.
Während er sich in dem Auslande für die Freiheit des Bekenntnisses in
der Religionsübung verwendete, erschienen freilich in seinem eigenen Lande Edicte
gegen die ärgerlichen mit dem reinen Gottesdienste unverträglichen Ceremonien,
so in der Ausübung der Gottesverehrung bei den Lutheranern, besonders in
der alten Kirche üblich wären. Offenbar zielte dies hauptsächlich auf den
Exorc'omus bei der Kindertaufe, worüber sich schon so mancher Streit unter den
Protestanten erhoben hatte. Wenn wir auch gern anerkennen wollen, daß Friedrich
in Bezug auf reine Auffassung der christlichen Lehre vollkommen Recht hatte,
so ist andererseits die Gefährlichkeit solcher Verordnungen in Glaubens= und
Cultus-Angelegenheiten nicht zu verkennen. Hierbei verdient noch der Form
wegen ein kurfürstliches Edict vom Jahre 1698 über die Frage, ob die Privat-=beichte
oder nur eine allgemeine in der Kirche stattfinden sollte, der Erwähnung.
Friedrich entschied aus „landesfürstlicher und oberbischöflicher
Macht, daß die Privatbeichte für Alle die, welche sie gebrauchen wollten, bleiben,
für Andere aber, die darin Serupel fänden, ferner nicht mehr abgehalten werden
sollte". Es läßt sich denken, daß gegen eine Entscheidung in dieser Form gar
Manches von Seiten der Geistlichen erhoben wurde. Die Lutheraner glaubten
sich um so weniger Anordnungen der Art fügen zu müssen, da unter Friedrichs
Regierung bei Anstellungen sehr oft Reformirte vorgezogen wurden, und somit
der Beweis vorzuliegen schien, daß der Landesherr in religiösen Streitigkeiten
nicht parteilos wäre.
Bei solchen Stimmungen und Verhältnissen konnte man von den Versuchen
einer Einigung zwischen den beiden evangelischen Hauptkirchen nicht allzuviel
erwarten. Die Gelegenheit dazu gab der Uebertritt des Kurfürsten August von
Sachsen, und die daraus entstehende Frage, wer nun das Direktorium des
corpus evoangelicum am Reichstage führen sollte. Die Angelegenheit wurde an
den Höfen von Hannover und Berlin in Anregung gebracht und war also
großentheils politischer Natur. Die geistreiche Königin scheint hier die erste
Veranlassung gegeben zu haben. Auf ihren Wunsch trat der Hofprediger Jablonsky
mit Leibnitz darüber in Briefwechsel. Dieser entwarf hierauf das sogenannte
lentamen irenicum, wogegen der fromme, aber ebenso friedlich gesinnte Probst
Spener sein geistliches Gutachten in sehr versöhnlichem Sinne abgab. Die
wackern Männer meinten wirklich, daß sie die bisherigen Steine des Anstoßes
aus dem Wege räumen würden. Nun wurde die Unterhandlung im großen
Stile betrieben, denn man unterhandelte zu gleicher Zeit in Hannover, Braunschweig,
Würtemberg, mit den schwedischen Kirchenbehörden in Pommern, in
der Schweiz und in England; natürlich umging man dabei auch die hauptsächlichsten