Full text : Geschichte der Hohenzollern.

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und  nach  dem  Uebertritt  August  des  Starken  unbedingte  politische  Forderung
war,  die  Stellung  eines  Hauptes  der  evangelischen  Reichsstände  ein.  Als  in
Kurpfalz,  Schlesien  und  Ungarn  die  Bedrückung  der  Evangelischen  offenkundig
wurde,  drohte  Friedrich  mit  Repressalien,  und  erreichte  hierdurch  wenigstens  zum
Theil  seinen  Zweck.

Während  er  sich  in  dem  Auslande  für  die  Freiheit  des  Bekenntnisses  in
der  Religionsübung  verwendete,  erschienen  freilich  in  seinem  eigenen  Lande  Edicte
gegen  die  ärgerlichen  mit  dem  reinen  Gottesdienste  unverträglichen  Ceremonien,
so  in  der  Ausübung  der  Gottesverehrung  bei  den  Lutheranern,  besonders  in
der  alten  Kirche  üblich  wären.  Offenbar  zielte  dies  hauptsächlich  auf  den
Exorc'omus  bei  der  Kindertaufe,  worüber  sich  schon  so  mancher  Streit  unter  den
Protestanten  erhoben  hatte.  Wenn  wir  auch  gern  anerkennen  wollen,  daß  Friedrich
in  Bezug  auf  reine  Auffassung  der  christlichen  Lehre  vollkommen  Recht  hatte,
so  ist  andererseits  die  Gefährlichkeit  solcher  Verordnungen  in  Glaubens=  und
Cultus-Angelegenheiten  nicht  zu  verkennen.  Hierbei  verdient  noch  der  Form
wegen  ein  kurfürstliches  Edict  vom  Jahre  1698  über  die  Frage,  ob  die  Privat-=beichte
  oder  nur  eine  allgemeine  in  der  Kirche  stattfinden  sollte,  der  Erwähnung.
  Friedrich  entschied  aus  „landesfürstlicher  und  oberbischöflicher
Macht,  daß  die  Privatbeichte  für  Alle  die,  welche  sie  gebrauchen  wollten,  bleiben,
für  Andere  aber,  die  darin  Serupel  fänden,  ferner  nicht  mehr  abgehalten  werden
sollte".  Es  läßt  sich  denken,  daß  gegen  eine  Entscheidung  in  dieser  Form  gar
Manches  von  Seiten  der  Geistlichen  erhoben  wurde.  Die  Lutheraner  glaubten
sich  um  so  weniger  Anordnungen  der  Art  fügen  zu  müssen,  da  unter  Friedrichs
Regierung  bei  Anstellungen  sehr  oft  Reformirte  vorgezogen  wurden,  und  somit
der  Beweis  vorzuliegen  schien,  daß  der  Landesherr  in  religiösen  Streitigkeiten
nicht  parteilos  wäre.

Bei  solchen  Stimmungen  und  Verhältnissen  konnte  man  von  den  Versuchen
einer  Einigung  zwischen  den  beiden  evangelischen  Hauptkirchen  nicht  allzuviel
erwarten.  Die  Gelegenheit  dazu  gab  der  Uebertritt  des  Kurfürsten  August  von
Sachsen,  und  die  daraus  entstehende  Frage,  wer  nun  das  Direktorium  des
corpus  evoangelicum  am  Reichstage  führen  sollte.  Die  Angelegenheit  wurde  an
den  Höfen  von  Hannover  und  Berlin  in  Anregung  gebracht  und  war  also
großentheils  politischer  Natur.  Die  geistreiche  Königin  scheint  hier  die  erste
Veranlassung  gegeben  zu  haben.  Auf  ihren  Wunsch  trat  der  Hofprediger  Jablonsky
mit  Leibnitz  darüber  in  Briefwechsel.  Dieser  entwarf  hierauf  das  sogenannte
lentamen  irenicum,  wogegen  der  fromme,  aber  ebenso  friedlich  gesinnte  Probst
Spener  sein  geistliches  Gutachten  in  sehr  versöhnlichem  Sinne  abgab.  Die
wackern  Männer  meinten  wirklich,  daß  sie  die  bisherigen  Steine  des  Anstoßes
aus  dem  Wege  räumen  würden.  Nun  wurde  die  Unterhandlung  im  großen
Stile  betrieben,  denn  man  unterhandelte  zu  gleicher  Zeit  in  Hannover,  Braunschweig,
  Würtemberg,  mit  den  schwedischen  Kirchenbehörden  in  Pommern,  in
der  Schweiz  und  in  England;  natürlich  umging  man  dabei  auch  die  hauptsächlichsten