VII. Strafrecht und Strafproceß. 221
LIV, 318. Aufrechnung der Strafe bei einer aus & 195
berechtigten Person als Kläger LII, 288.
& 235. „List“ jedes heimliche Handeln E. VI, 12.
Entziehung des Kindes von dritten Personen, welchen es
durch die Eltern anvertraut ist; außereheliche Mutter als
aunvertrauender Elterntheil E. VI, 61. Begehung des
Delictes von den Eltern gegenseitig E. VI, 12.
8 240. Zum Begriff „Gewalt“; Widerstand gegen
körperliche Einwirkung E. XI, 325.
8 241. Straflosigkeit der Bedrohung mit einem
Aeiternen Angrif unter dem Gesichtspuncte der Nothwehr
.
8242.EntscheidungdcrEigenthmnSfragenachdem
einschlägigen Civilrechte LVIII, 324. Eigenthum an Winterfenstern
eines im Wege der Zwangsvollstreckung verkauften
Hauses LVI, 90. Dauer des Gewahrsams des Waldeigenthümers
an dem zu überweisenden Rechtholz LVI, 382.
Diebstahl durch Entwendung von Weinbergpfählen E. VIII,
73. Diebstahl durch Aneignung einer in der Art aufbewahrten
Sache, daß auf sie außer dem Eigenthümer auch
Dritte einwirken können E. V, 184. Der electrische Strom
als Gegenstand eines Diebstahls LX, 263. Wegnahme
eines bei einer Jagd erlegten Hasen E. IX, 254. Rechtswidrige
Wegnahme abgeworfener Hirschgeweihe in einem
eingeschlossenen Parke LIX, 268. Durch elnen Wolkenbruch
fortgerissenes und aus Land geschwemmtes Holz herrenloses
Gut E VI, 290. Diebstahl Seitens eines Dienstknechtes
durch Wegnahme fremden Holzes um es seinem Dienstherrn
als das von diesem gekaufte zu bringen E. X, 103. Diebstahlsversuch;
Betreten eines Raumes zum Suchen nach
einer Sache E. XI, 57. « ·
8243Nr.2,,Elnbrechen«E.1X,284.Verhältnißvon
Erbrechen und Wegnahme E. XIII, 186. Erbrechen eines
Behältuisses durch gewaltsames Emporheben einer Thüre
X, 93
#q2743 Nr. 3. Einfacher oder schwerer Diebstahl bei
Erbrechen von Behältnissen zum Zwecke der Wegnahme von
Nahrungsmitteln von unbedentendem Werthe und in geringer
Menge, wenn in Folge nach dem Erbrechen gefaßten
Entschlusses Sachen anderer Art aus dem Behältnisse genommen
werden E. VI, 33.
8 246. Gewahrsam an einer Sache bei Aufbewahrung
derselben, daß auf sie dritte Personen physisch einwirken
können E. V, 184. Kein Gewahrsam des Holzaussehers
an Bestandtheilen oder Erzeugnissen des Waldes durch die
ihm anvertraute Obhut LV, 366. Aneignung von unter
Lumpen gefundenem Paplergeld durch den Käufer der