Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände VI-LX. (61r)

VII.  Strafrecht  und  Strafproceß.  221

LIV,  318.  Aufrechnung  der  Strafe  bei  einer  aus  &  195
berechtigten  Person  als  Kläger  LII,  288.

&  235.  „List“  jedes  heimliche  Handeln  E.  VI,  12.
Entziehung  des  Kindes  von  dritten  Personen,  welchen  es
durch  die  Eltern  anvertraut  ist;  außereheliche  Mutter  als
aunvertrauender  Elterntheil  E.  VI,  61.  Begehung  des
Delictes  von  den  Eltern  gegenseitig  E.  VI,  12.

8  240.  Zum  Begriff  „Gewalt“;  Widerstand  gegen
körperliche  Einwirkung  E.  XI,  325.

8  241.  Straflosigkeit  der  Bedrohung  mit  einem
Aeiternen  Angrif  unter  dem  Gesichtspuncte  der  Nothwehr

.
8242.EntscheidungdcrEigenthmnSfragenachdem
einschlägigen  Civilrechte  LVIII,  324.  Eigenthum  an  Winterfenstern
  eines  im  Wege  der  Zwangsvollstreckung  verkauften
Hauses  LVI,  90.  Dauer  des  Gewahrsams  des  Waldeigenthümers
  an  dem  zu  überweisenden  Rechtholz  LVI,  382.
Diebstahl  durch  Entwendung  von  Weinbergpfählen  E.  VIII,
73.  Diebstahl  durch  Aneignung  einer  in  der  Art  aufbewahrten
  Sache,  daß  auf  sie  außer  dem  Eigenthümer  auch
Dritte  einwirken  können  E.  V,  184.  Der  electrische  Strom
als  Gegenstand  eines  Diebstahls  LX,  263.  Wegnahme
eines  bei  einer  Jagd  erlegten  Hasen  E.  IX,  254.  Rechtswidrige
  Wegnahme  abgeworfener  Hirschgeweihe  in  einem
eingeschlossenen  Parke  LIX,  268.  Durch  elnen  Wolkenbruch
fortgerissenes  und  aus  Land  geschwemmtes  Holz  herrenloses
Gut  E  VI,  290.  Diebstahl  Seitens  eines  Dienstknechtes
durch  Wegnahme  fremden  Holzes  um  es  seinem  Dienstherrn
als  das  von  diesem  gekaufte  zu  bringen  E.  X,  103.  Diebstahlsversuch;
  Betreten  eines  Raumes  zum  Suchen  nach
einer  Sache  E.  XI,  57.  «  ·
8243Nr.2,,Elnbrechen«E.1X,284.Verhältnißvon
Erbrechen  und  Wegnahme  E.  XIII,  186.  Erbrechen  eines
Behältuisses  durch  gewaltsames  Emporheben  einer  Thüre
X,  93

#q2743  Nr.  3.  Einfacher  oder  schwerer  Diebstahl  bei
Erbrechen  von  Behältnissen  zum  Zwecke  der  Wegnahme  von
Nahrungsmitteln  von  unbedentendem  Werthe  und  in  geringer
  Menge,  wenn  in  Folge  nach  dem  Erbrechen  gefaßten
Entschlusses  Sachen  anderer  Art  aus  dem  Behältnisse  genommen
  werden  E.  VI,  33.

8  246.  Gewahrsam  an  einer  Sache  bei  Aufbewahrung
derselben,  daß  auf  sie  dritte  Personen  physisch  einwirken
können  E.  V,  184.  Kein  Gewahrsam  des  Holzaussehers
an  Bestandtheilen  oder  Erzeugnissen  des  Waldes  durch  die
ihm  anvertraute  Obhut  LV,  366.  Aneignung  von  unter
Lumpen  gefundenem  Paplergeld  durch  den  Käufer  der