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der Regiments-Adjutant, Oberlieutenant Edelmann im vierten Infanterie-Regiment,
zum Hauptmann im zweiten Infanterie-Regimente,
der Lieutenant v. Perglas im vierten Infanterie-Regimente zum Regiments-Adjutanten
in demselben ernannt, und
die Regiments-Offizierszöglinge:
v. Dieskau des fünften zum Lieutenant im vierten,
v. Baldinger des sechsten zum Lieutenant im fünften,
Herrmann Wundt des ersten zum Lieutenant im siebenten Infanterie-Regimente
gnädigst befördert.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 5. d. M. die
erledigte Gerichts-Notarsstelle in Neresheim dem K. Fürstlich Thurn und Taxisschen Amtsrichter
Wiedenmann daselbst, seinem Ansuchen gemäß, zu übertragen geruht.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
à) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Post-Expedition in Giengen, Oberamts
« Heidenheim.
Durch hböchste Entschließung vom 4. d. M. ist die von der General-Direktion der K.
Posten beantragte Errichtung einer Post-Expedition in der Stadt Giengen, Oberamts
Heidenheim, genebmigt worden.
Stuttgart den 6. April 1840. Duvernoy.
b) Verleihung der goldenen Civil-Verdienst-Medallle an den Ministerlal-Kanzlisten Fepler.
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 4. I. M.
dem Ministerial-Kanzlisten Feyler, in Anerkennung seiner vieljährigen treugeleisteten Dienste,
die goldene Civil-Verdienst-Medaille zu verleihen geruht haben; so wird dieß zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 8. April 1849. Duvernoy.