Full text : Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

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der  Einfuhr  von  949  895  K  zeigt  einen  Reinzuwachs
von  302  047  L.  Die  Anofuhr  erreichte  mit  6837  703  L
die  höchste  Ziffer  (gegen  das  Jahr  1915/16  +  134  112  L).
Man  muß  dabei  in  Betracht  ziehen,  daß  einmal  die
Warenpreise  beträchtlich  gestiegen  sind  und  daß  zweitens
viele  Waren  auf  Vorrat  eingeführt  wurden,  um  einer
späteren  Preis=  und  Frachtsteigerung  zuvorzukommen.

Die  Einfuhr  aus  Großbritannien  nach  Uganda  betrug
413  705  L  (gegen  das  Jahr  1915/16  +  154  677  SL).
Die  Einfuhr  aus  sonstigen  fremden  Ländern  nahm  um
19  949  L  ab  (im  Jahre  1913/14  war  sie  *  178  422  L
gesunken)  und  stellte  somit  nur  24,67  v.  H.  der  gesamten
  Einfuhr  dar.  Der  Wert  der  Einfuhr  aus
Großbritannien  und  britischen  Besitzungen  betrug
652  702  L;  dabei  entfielen  63,38  v.  H.  auf  Großbritannien
  und  31,26  v.  H.  auf  Indien,  Birma  und
Ceylon.

Handels.,  Soll-  und  Schiffahrtsbeziehungen  von
Säo  Thomé  und  Hrinclpe  Ju  dem  (utterland
und  den  ũbrigen  portugiesischen  Rolonien.

In  der  durch  Verordnung  Nr.  3285  eingeführten
Verfassung  für  die  portugiesische  Provinz  Sü#o  Thomé
und  Principe  ist  in  Artikel  28  bestimmt:  Für  die
Handels-,  Voll  und  Schiffahrtsbeziehungen  zwischen
dem  Mutterland  und  der  Provinz  sowie  zwischen  dieser
und  den  übrigen  Kolonien  sind,  unbeschadet  der  internationalen
  Vereinbarungen,  die  folgenden  Vorschriften
zu  beachten:

a)  Die  im  Mutterland  erzeugten  Waren  genießen
bei  der  Einfuhr  in  die  Kolonie  eine  vom  Gouverneur
unter  Zustimmung  des  Regierungsrats  festzusetzende
Ermäßigung  von  mindestens  50  v.  H.  auf  die  Sätze
des  geltenden  Zolltarifs;  umgekehrt  genießen  die  in
der  Provinz  ergeugten  Waren  bei  der  Einfuhr  nach
dem  Mutterland  oder  nach  den  anderen  Kolonien  die
gleiche  Vergünstigung.

b)  Die  nach  der  Bestimmung  im  vorhergehenden
Absatz  sich  ergebenden  Zollermäßigungen  sind  stets  von

 

dem  niedrigsten  Zollsatz  zu  berechnen,  der  auf  die
gleichen  Waren  anderer  Herlünfte  anwendbar  ist.

Wh)  Wenn  neue  regelmäßige  Schiffahrtslinien  nach
Afrika  unter  nationaler  Flagge  eingerichtet  werden,  dic
für  die  Häfen  der  Provinz  S#ü#o  Thomé  und  Principe
von  Belang  sind,  und  zwar  derart,  daß  die  Gewähr
für  angemessene  Frachttarije  gegeben  ist,  selbst  unter
Zuwendung  entsprechender  jährlicher  Beibisen  so  sollen
die  Vergünstigungen,  welche  die  auf  diesen  Schiffen
beförderten  Waren  genießen,  diejenigen  sein,  welche  in
dem  betreffenden  Vertrage  festgesetzt  sind.  Wenn  keine
neuen  Linien,  worauf  sich  dieser  Absatz  bezieht,  eingerichtet
  werden,  so  soll  der  gegenwärtige  Schutz  für
die  Schiffahrt  unter  nationaler  Flagge  bestehen  bleiben.
Im  Sinne  dieses  Absatzes  und  für  den  Fall,  daß
Frachttarife  aufgestellt  worden  sind,  sollen  nur  dieenigen
  in  Beziehung  auf  die  Provinz  als  ordnungsmäßig
  angesehen  werden,  über  die  ihr  Regierungsrat
gehört  worden  ist.

4  Fallo  die  Provinz  nach  Maßgabe  dieser  Verfassungsurkunde
  eine  Anderung  der  Zölle  und  anderen
Abgaben  vornimmt,  die  heute  bei  der  Ausfuhr  erhoben
werden,  ist  stets  der  Grund  anzugeben  für  die  unterschiedliche
  Abgabenbelastung  bei  der  Ausfuhr  nach
portugiesischen  Häfen  an  Bord  portugiesischer  Schiffe
und  nach  fremden  Häfen  an  Bord  portugiesischer  oder
fremder  Schiffe,  wobei  alles  dergestalt  zu  regeln  ist,
daß  die  unterschiedliche  Behandlung  für  die  einheimischen
  Schiffahrtsunternehmungen  nur  dann  bestätigt
werden  darf.  wenn  die  Frachten  auf  ihren  Schiffen
die  auf  ausländischen  Schiffen  geforderten  nicht  überschreiten.


e)  Die  über  die  Häfen  des  Festlandes  nach  S##
Thomé  und  Principe  wiederausgeführten  Waren  genießen,
  wenn  sie  in  dieses  Gebiet  eingeführt  werden,
eine  Ermäßigung  von  mindestens  20  v.  H.  auf  die
Zölle  des  in  der  Proving  gewährten  Einfuhrzolls.
diese  Ermäßigung  wird  aber  nur  dann  gewährt,  wenn
die  Beförderung  unter  nationaler  Flagge  stattfindet.

(Diario  de  C(ioverno.  I.  Serie,  Nr.  167.)

 

 

 

Vermischtes.

Das  Hamburgische  siolonlalinstitut
im  Sommer  1918.70)

Senatskommissar:  Bürgermeister  I).  Dr.  W.  von
Melle.

Kommissar  des  Reichs-Kolonialamts:  Geheimer
Oberregierungsrat  Dr.  Heinke,  Berlin

Rommissar  des  Reichs-Marine-  Amts:  Geheimer
Admiralitätsrat  Professor  Dr.  Köbner,  Berlin.

Kaufmännischer  Beirat:  M.  M.  Baburg,  Vorsitzender,
  F.  H.  Witthoefft,  O.  Riedel.

Regierungsrate:  Verwaltungsassessor  Dr.  v.  W
in  Vertretung.

Geschäftsstelle  des  Senatskommissars:  Hamrochem,



burg  36,  Vorlesungsgebäude,  Edmund-Siemers-Allec,
  Zimmer  155.
Professorenrat:  Professor  Dr.  Lohmann,  Vorsitzender:

  Professor  Dr.  Perels,  stellvertretender
Vorsitzender;  Professor  Dr.  Bruck,  Schriftführer;
Professor  Dr.  Borchling,  Professor  Dr.  Florenz,

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1917,  Nr.  17/18,  S.  243ff.

 

Professor  Dr.  Franke,  Prosessorl  Dr.  Gürich,  Projessor
  Dr.  Keutgen,  Professor  Dr.  Konow,  Projejsor
  D.  Dr.  Lenz,  Professor  1).  Meinhof,  Professor
  Dr.  Nocht,  z.  Zt.  im  Militär-Sanitätsdienst,
Professor  Dr.  Passarge,  z.  Zt.  im  Gelde.  Professor
Dr.  Perels,  Prof.  Io.  Rabe,  Prof.  Dr.  Rathgen,
Prof.  Dr.  Salomon,  Prof.  Dr.  Schädel,  Prof.
Dr.  Schorr,  Prof.  Dr.  Stern,  Prof.  Dr.  Thilenius,
  Prof.  Dr.  Tschudi,  viet  Dr.  Voigt,  Prof.
Dr.  Voller,  Prof.  Dr.  Winkl

Geschäftsstelle  des  Nalsuialinkitulss  Hamburg
  36.  Vorlesungsgebände,  Edmund-Siemers-Allee,
  1.  Stock  rechts,  Zimmer  150.

Zentralstelle  des  Kolonialinstituts:  Hamburg
  36,  Rothenbaunchaussee  12/14.  Generalsekretär:
Kaiserl.  Geheimer  Regierungsrat  Prosessor  Dr.  phil.
Stuhlmann;:  Referenten:  Paiserl.  Regierungsrat
Zache,  Begirksamtmann  a.  D.,  3J.  Zt.  im  Militärdienst::
  Dr.  oce  Heber:;  Wissenschaftliche  Assistenten:
  Dr.  Waltz,  z.  Zt.  im  Militärdienst,  Irr.
Heile,  Dr.  Hering,  3.  Zt.  im  Felde;  Wissenschaftliche
  Hilfsarbeiter:  Dr.  Guckenmuss,  z.  Zt.  im
Felde,  Privatdogent  Ir.  OQuelle.  Dr.  Schweer.