Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Der  auf  die  erledigte  katholische  Pfarrstelle  in  Felldorf,  Oberamts  und  Dekanato
Horb,  präsentirte  Pfarrer  Weiß  zu  Heiligenbronn,  erhielt  am  23.  v.  M.  die  landesberrliche
  Bestätigung;

debhgleichen  der  auf  die  erledigte  katholische  Caplanei  in  Emerkingen,  Oberamts
Ehingen,  ernannte  Caplan  Rau  zu  Herrlingen.

II.  Verfügungen  der  Departemente.
Des  Departements  des  Innern.

1.  Des  Ministerium  des  Innern.
-a)  Verfügung,  betreffend  die  Aufnahme  der  Bevölkerung  für  den  Jollverein  und  die  Abfassung  der
Bepölkerungs-Listen.

Da  der  Art.  22  des  Zoll-Vereinigungs-Vertrags  vom  22.  März  1855,  wornach
der  Ertrag  der  in  die  Gemeinschaft  fallenden  Abgaben  unter  den  vereimen  Staaten
nach  dem  von  drei  zu  drei  Jahren  auszumittelnden  Verhältnisse  der  Bevölkerung  vertheilt
werden  soll,  und  die  zur  Vollziehung  dieser  Bestimmung  zwischen  den  vereinten  Staaten
getroffene  Uebereinkunft  eine  Abänderung  und  Ergänzung  der  über  die  periodische
Aufnahme  der  Bevölkerung  bestehenden  Vorschriften  bedingt;  so  wird  in  dieser  Hinsicht
  vermöge  höchster  Entschliefung  vom  26.  d.  M.  folgendes  verfügt:

.  1.

Von  drei  zu  drei  Jahren,  und  erstmals  im  laufenden  Jahre  1834,  wird  in  sämtlichen
  Gemeinden  des  Königreichs  auf  den  13.  December  eine  Zählung  der  orteanwesenden
  Bevölkerung  vorgenommen.

.  2.
Bei  dieser  Zählung  ist  zu  erheben:
1)  die  Anzahl  der  Familien,
2)  die  Anzahl  der  Ortsanwesenden,  und  zwar
a)  der  über  vierzehn  Jahre
aa)  maͤnnlichen
bb)  weiblichen  Geschiechis,
b)  der  unter  vierzehn  Jahren
on)  münnlichen)
bb)  weiblichen  Gesch  lechts,  und
c)  die  Samme  aller  Ortsanwesenden.