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Der auf die erledigte katholische Pfarrstelle in Felldorf, Oberamts und Dekanato
Horb, präsentirte Pfarrer Weiß zu Heiligenbronn, erhielt am 23. v. M. die landesberrliche
Bestätigung;
debhgleichen der auf die erledigte katholische Caplanei in Emerkingen, Oberamts
Ehingen, ernannte Caplan Rau zu Herrlingen.
II. Verfügungen der Departemente.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
-a) Verfügung, betreffend die Aufnahme der Bevölkerung für den Jollverein und die Abfassung der
Bepölkerungs-Listen.
Da der Art. 22 des Zoll-Vereinigungs-Vertrags vom 22. März 1855, wornach
der Ertrag der in die Gemeinschaft fallenden Abgaben unter den vereimen Staaten
nach dem von drei zu drei Jahren auszumittelnden Verhältnisse der Bevölkerung vertheilt
werden soll, und die zur Vollziehung dieser Bestimmung zwischen den vereinten Staaten
getroffene Uebereinkunft eine Abänderung und Ergänzung der über die periodische
Aufnahme der Bevölkerung bestehenden Vorschriften bedingt; so wird in dieser Hinsicht
vermöge höchster Entschliefung vom 26. d. M. folgendes verfügt:
. 1.
Von drei zu drei Jahren, und erstmals im laufenden Jahre 1834, wird in sämtlichen
Gemeinden des Königreichs auf den 13. December eine Zählung der orteanwesenden
Bevölkerung vorgenommen.
. 2.
Bei dieser Zählung ist zu erheben:
1) die Anzahl der Familien,
2) die Anzahl der Ortsanwesenden, und zwar
a) der über vierzehn Jahre
aa) maͤnnlichen
bb) weiblichen Geschiechis,
b) der unter vierzehn Jahren
on) münnlichen)
bb) weiblichen Gesch lechts, und
c) die Samme aller Ortsanwesenden.