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Die Berechnung der Koordinaten des Umringspolygons und die Kartierung desselben erfolgt
im unmittelbaren Anschluß an die Messung im Felde.
§ 37. Die vermarkten Kompaßpolygonpunkte werden auf der Karte durch 1 mm im Durch-
messer haltende Nullen bezeichnet und mit der bei der ersten Messung gegebenen Nummer in roter
Tusche versehen. Neben der Nummer werden die Höhen der einzelnen Meßpunkte in Schwarz in
vollen Metern eingetragen.
Nach kartographischer Darstellung des Umringspolygons erfolgt die Einzelvermessung
des Vermessungsblocks im Anschluß an die vermarkten Festpunkte nach Art der Wegeaufnahmen durch
Schriltkompaßzüge in Verbindung mit Höhenbestimmungen durch Aneroide.
Für diese Aufnahmen gelten die Bestimmungen der §§ 2 bis 14. Wirtschaftliche Anlagen
von Europäern, ausgebaute Wege sowie schiffbare Flüsse innerhalb des Polygonrahmens sind mittels
Kompaßmeßbandzuges einzumessen. Die Breite von größeren Flüssen und unzugänglichen Schluchten
ist an mehreren Stellen durch indirekte Entfernungsmessung zu ermitteln. Der an der gegenüber-
liegenden Seite des Flusses oder der Schlucht bestimmte Punkt ist durch einen Stein oder Erd-
haufen zu vermarken, falls nicht natürliche Marken (Felsblock, einzelner auffallender Baum, Bach-
mündung o. a.) als Zielpunkte angenommen werden können, die in geeigneter Weise kenntlich zu
machen siud.
Gewässer, welche wegen sumpfiger Ufer nicht längs des Uferlandes aufgenommen werden
können, sind im Anschluß an den Polygonrahmen durch Kanu= oder Bootsfahrten mittels Kompat
und Zeitmaß aufzunehmen. Falls genauere Aufnahmen nötig werden, ist bei Gewässern mit unzu-
gänglichen Ufern die Methode der graphischen Triangulierung anzuwenden, wobei die Neigungen im
Boote mittels Kompaß und die zur Bestimmung der Dreieckseiten nöligen Längen an geeigneten
Stellen mittels Stahlpeilleinen bestimmt werden.
Zur Messung der magnetischen Neigungen werden hierbei zweckmäßig Kompasse mit sogen.
kardanischer Aufhängung (Bootskompasse) verwendet.
39. Die Verteilung der horizontalen Fehler bei der Kartierung erfolgt mittels Panto-
graph, die Höhenwerte werden durch proportionale Verteilung auf die Höhen des Umringspolygons
ausgeglichen.
§ 40. Das Format der Karten ist ausnahmslos 100 X 66 cm. Das rot auszuziehende
Quadratnetz ist so nach magnetisch Norden zu orientieren, daß Norden oben oder links ist. Der
Nordpfeil ist in Schwarz an eine passende Quadratnetzlinie zu zeichnen. Die Titelschrift, welche den
Namen des Schutzgebietes, des Vermessungsbezirkes und des Vermessungsblockes zu enthalten hat, ist
möglichst oben links, gleichlaufend mit der Längsseite des Papiers, zu schreiben; der Maßstab ist unten
rechts zu verzeichnen.
§ 41. Die Flächenberechnung erfolgt nach Art der großen Massenberechnung der preußischen
Katasteranweisung VIII auf der Grundlage des Quadratnetzes.
Die Originalkarte sowie die in einem Heft mit Inhaltsverzeichnis vereinigten
Originale der Feldbücher und Berechnungen sind nach Fertigstellung durch die Ortsverwaltungs-
behörde mit Bericht (s. § 43) dem Gouverneur einzureichen. Die Lage des Vermessungsblockes ist
auf einer Pause eines Ausschnitts des betreffenden Blattes der Moiselschen Karte 1: 300 000 zur
Darstellung zu bringen. Eine Pause der Karte und ein Verzeichnis der Koordinaten und Höhen-
werte der vermarkten Punkte des Umringspolygons ist bei der Ortsverwaltungsbehörde zurück-
zubehalten.
Die Prüfung der Vermessungsunterlagen und Karte beim Gouvernement erfolgt durch das
Zentralvermessungsbureau, welches auch die Zusammenkartierung der einzelnen Vermessungsblockkarten
in ÜUbersichts= und Besitzstandkarten im Maßstab 1:25 000, 1:50 000 und 1: 100 000 durchführt.
8 4 Der der Karte jedes einzelnen Vermessungsblocks beizufügende Bericht hat nach
Möglichkeit folgende Erhebungen zu enthalten, soweit dieselben nicht bereits durch die Karte zur
Darstellung kommen:
. Name des Dorfes bzw. der einzelnen Dorfteile, Sippen?
Zahl der vorhandenen Hütten bzw. Familien?
.Zahl der männlichen Gesamtbevölkerung, Greise, arbeitsfähige Männer, Kinder?
. Zahl der weiblichen Gesanitbevölkerung, Greisinnen, arbeitsfähige Frauen, Kinder?
. Name des Dorfhäuptlings?
. Aclklerbau? Farmengröße?
Produkte? Seßhaftigkeit? Wechselwirtschaft?
. Vieh- und Geflügelzucht? Welches Vieh? Wieviel? Verwertung?
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