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München im September 1883 den europäischen
Mächten eine Denkschrift zu unterbreiten, in der dem
Wunsche Ausdruck verliehen wurde, daß die Schiffahr#t
auf dem Kongo im Intercsse einer friedlichen Er-
schließung des äquatorialen Afrika für alle Nationen
freigegeben und vor jedem Monopol einer einzelnen
Macht bewahrt bleibe.
Am B. Februar 1884 kam der englisch-portugiesische
Vertrag zustande. Er drohte an der Kongomündung
ein englisches Kondominium zu schaffen. Der in ihm
für die Kongomündung zur Anwendung vorgesehene
portugiesische Mozambique-Zolltarif von 1877 belegte
den bis dahin völlig abgabefreien Handel am unteren
Kongo im allgemeinen mit einem Wertzoll von
10 v. H. Aber gerade dic für den deutschen Export-
handel nach dem Kongo am meisten in Betracht
kommenden Waren wurden durch ihn mit Zöllen
bedroht, die bis zu eiwa 160 v. H. des Wertes stiegen.
Die Wertermittlung war überdies vollständig in die
Hände des verlotterten portugiesischen Kolonial-
beamtentums gelegt.
Am 7. März 1884 richtete der Präsident der Handels-
kammer in Manchester, James Hutton, namens der
Direktoren der Kammer ein Schreiben an den Reichs-
kanzler, in dem die Einwände der britischen Inter-
essenten gegen den Vertrag dargelegt und darauf
verwiesen wurde, daß auch die Hamburger Kaufleute
an der Frage interessiert seien und daß der Vertrag
nicht ohne die Zustimmung der übrigen europäischen
Mächte perfekt werden könnc.
Der früher in Loanda für die Afrikaanische Handels-
Venootschap in Rotterdam tätig gewesene, damals in
Duisburg lebende K. Wahlkonful W. H. Pasteur,
ein Niederländer von Geburt, sandte am 2. März ein
langes Telegramm an das Auswärtige Amt, in dem
er auf die der deutschen Industrie und den Handels-
kreisen durch den Verlrag drohende bedeutende
Schädigung hinwies. In einer Eingabe vom 16. März
brachte er unter Anführung zahlenmäßiger Belege
den näheren Nachweis für diese seine Befürchtungen.
So würden unter der Wirkung des in dem Vertrag
vorgesehenen Mozambique-Tarifs gerade die haupt-
sächlich für den Kongo in Frage kommenden deutschen
Ausfuhrprodukte, wie sächsische Webwaren, Baum-
wollstoffe, Schießpulver, Spirituosen usw., mit einem
Wertzoll von 14 bis 166 v.H. belastet werden. Auch die
Firma C. Woermann in Hamburg machte am
3. März in einer Eingabe geltend, daß zu befürchten
sei, daß die deutschen Schiffe in Zukunft am Kongo
ungünstiger gestellt werden könnten als die englischen
und daß der regelmäßig wachsende Import deutscher
Waren nach dem Kongo und damit auch die deutsche
Rcederei eine Schädigung erleiden könnten.
Nun regten sich auch die deutschen Handels-
kammern und richteten Eingaben an das Auswärtige
Amt, in denen gegen den Vertrag protestiert wurde.
Die erste auf dem Plan war das Gremium für Handel,
Fabriken und Gewerbe in Hof am 19. März, am
24. folgte die Kammer in Plauen. Die Hamburger
Kammer wies darauf hin, daß von Januar 1883 bis
März 1884 von Hamburg nach dem Kongo
1 029 900 Pfund Schießpulver im Wert von etwa
300 000 Mark, Spirituosen 2453 t im Wert von
300000 Mark und Diverses (Waffen, Reis usw.)
555 t im Wert von 250000 Mark verladen worden
seien.
Die Handelskammer in Solingen trat in ihrem
vom 1. April datierten Schreiben lebhaft für die Auf-
rechterhaltung des bisherigen Zustandes am Kongo
ein und entfaltete bei den übrigen deutschen Kammermn
eine lebhafte Agitation für die Beteiligung an diesen
Protesten, denen sich im Laufe der nächsten Wochen
noch weitere 22 süd= und westdeutsche Kammem
anschlossen. Die in Mannheim betonte in ihrer
Eingabe hauptsächlich das große Interesse am Import
von Erdinüssen, von dem ein Teil aus dem Kongo-
gebiet stamme und über Rotterdam vor sich gehe.
Der Bezirk habe zur Herstellung feiner Speiseöle die
Einfuhr von Olsämereien von 1882 bis 1883 fast ver-
doppelt und scit 1880 vewierfacht. Sie betrage jetzt
241514 Doppelzentnek. Wenn einzelne Kammern,
wie die in Hagen und Wiesbaden, in ihren Eingaben
auf die mit großer Energie und Aufwendung be-
deutender Kapitalien an der Kongomündung ge-
gründeten deutschen Handelsniederlassungen hinwiesen,
so war das ein Irrtum. Denn weder damols noch
viele Jahre später bestanden dort solche deutsche
Faktoreien.
Es ist später die Vermutung ausgesprochen worden,
daß König Leopold hinter dieser plötzlichen Bewegung
der deutschen Handelskammern und Handelskreise
durch Mittelspersonen gesteckt habe, wic er es ja auch
unzweifelhaft war, der durch den ihm persönlich
nahestehenden Kaufherrn J. Hutton, den Präsidenten
der Handelskammer in Manchester, dic gleiche Be-
wegung in England fördern ließ, was auch der bri-
tischen Regierung sehr wohl bekannt war"). Nicht
unmöglich wäre es, daß der genannte Konsul Pasteur
durch seine früheren Beziehungen zu der großen
Rotterdamer Handelsgesellschaft zu seinem Vorgehen
veranlaßt worden ist, der natürlich der Vertrag höchst
* Auch in in den Vereinigten Staaten hatte er durch
General Sanford eine ähnliche Bewegung in Gang
gebracht. Die Handelskammer von New Vork hielt
am 10. Jannar 1884 eine Sitzung ab, in der der Präsident
der New Yorker geographischen Veseilschaft, Chief Justice
Daly, eine längere Rede über die freie Schiffahrt auf
dem Kongo hielt, zu der ihm offenbar Sanford die
Unterlagen geliefert hatte. Auf diesen Vortrag hin
faßte die Versammlung eine Entschließung, durch die
die Vereinigten-Staaten-Regicrung aufge ordert wurde,
die Portugiesische Regierung davon zu verständigen,
daß die Vereinigten Staaten ihr nicht das Recht zu-
gestehen könnten, dic freie Schiffahrt auf dem Kongo
einzuschränken, und daß sie nicht in der Lage wäre,
ihre Terrikorialansprüche auf den Kongo anzuerkennen,
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