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Verfügung des Reichskolonialministers vom 25. August 1919.
Zu Majoren werden befördert:
der Hauptmann Medding mit Patent vom 16. September 1917,
der Hauptmann Petter mit Patemr vom 22. März 1918, beide in der Schutztruppe für Deutsch-
Südwestafrika.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 26. August 1919.
Dem Hauptmann Willmann in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Abschied
mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 27. August 1919.
Der Hauptmann Reisner Freiherr v. Lichtenstern in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika.
scheidet mit dem 31. Angust 1919 aus dieser behufs Rücktritts in Bayerische Dienste aus.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 28. August 1919.
Dem Hauptmann v. Oppen in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit der
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 2. September 1919.
Körbling, Oberleutnant in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, wird zum Hauptmann mit
Patent vom 16. September 1917 befördert.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 4. September 1919.
Der Hauptmann Lührsen in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem 31. August
1919 aus dieser behuss Rücktritts in Preußische Dienste aus.
Verfügung des Reichskolouialministers vom 5. September 1919.
Dem Haupimann v. Hepke in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Abschied mit
der gesetzlichen Pension bewilligt.
Verfügung des Reichskolonialministers vom 8. September 1919.
Die Hauptleute v. Roehl und Haußding in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheiden
mit dem 31. August 1919 aus dieser behufs Rücktritts in Prenßische Dienste aus.
Verfügung des Reichswehrministers vom 27. September 1919.
Der Oberstlemnam Nitter in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem 29. Sep-
tember 1919 aus dieser aus und wird der Reichswehrbesehlsstelle Preußen zur weiteren
Verwendung zur Verfügung gestellt.
Dem Major Graf v. Saurma-Jeltsch in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der
Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen
Uniform bewilligt. «
Dem Major a. D. Müller-Wichards, zuletzt Distriktsoffizier bei der Preußischen Landgendarmerie,
früher in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, wird die Erlaubnis zum Tragen der
Uniform der genannten Schutztruppc erteilt.
Der Hauptmann Freiherr v. Schade in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem
29. September 1919 aus dieser aus und wird der Reichswehrbefehlsstelle — Preußen zur
weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.
Der Hauptmann Hühner in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem 29. Sep-
tember 1919 aus dieser aus und wird der Reichswehrbefehlsstelle — Preußen — zur
weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. v
Dem Hauptmann Ziehm in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Abschied mit der
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.