Full text : Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)

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Herrn  Gerard,  mit  der  Bitte  in  Anspruch  zu  nehmen,  Vorstehendes  zur  Kenntnis  der
Regierung  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  zu  bringen  und  sie  gleichzeitig
namens  der  Kaiserlichen  Regierung  zu  ersuchen,  das  Einverständnis  der  übrigen
kriegführenden  Mächte  zur  Neutralisierung  ibrer  in  der  Freihandelszone  liegenden

Kolonien  herbeiführen  zu  wollen.

Indem  der  Unterzeichnete  für  die  verursachte  Mühewaltung  im  voraus  seinen  verbindlichsten
  Dank  zum  Ausdruck  bringt,  benutzt  er  diesen  Anlaß  usw.

(gez.)  Zimmermann.

Seiner  Exzellenz  dem  Botschafter  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika

Herrn  Gerard.

Hierauf  gingen  von  Frankreich,  Belgien  und  England  folgende  Antworten  ein:

Verbalnote  der  Botschaft  der  Vereinigten  Staaten  in  Berlin
an  das  Auswärtige  Amt.

Note  verbale.

The  American  Embassy  has  the  honor  to
communicate  below  to  the  Imperial  Foreign
Office,  translation  of  a  note  received  from  the
French  Foreign  Office  by  the  American  Embassy
  in  Paris,  dated  Bordeaux,  September
28th.  in  reply  to  a  communication  made  in
eaccordance  with  instructions  from  the  De-Partment
  of  State  at  Washington,  September
23  th.:

„The  Ministry  for  foreign  Affairs  has  the
honor  to  state  that  Germany  having  taken
the  initiative  in  hostilities  against  the  French  #)
and  Belgian  possessions  in  the  conventional
basin  of  the  Congo,  the  Government  of  the
Republic  has  been  obliged  to  beg  the  Spanish
Government  not  to  act  on  a  request  for  good
offices  which,  at  the  suggestion  of  the  Belgian
Government,  it  had  already  adressed  to  the
former  in  conformity  with  article  11  of  the
Berlin  act.  Under  these  eircumstances  it  is
no  longer  possible  for  the  French  Government
to  avail  itself  of  that  article  with  a  view  to
obtaining  during  the  present  war  the  neutralisation
  of  the  possessions  of  belligerent  powers
  situated  in  the  conventional  basin  of  the
Congo.“

Berlin,  October  7th.  1914.2

(Ubersetzung.)
""Verbalnote.

Die  Amerikanische  Botschaft  hat  die  Ehre,
dem  Kaiserlichen  Auswärtigen  Amt  unten  die
Ubersetzung  einer  Note  des  französischen
Auswärtigen  Amts,  datiert  Bordeaux,  den
28.  September,  zu  übermitteln,  welche  die
Amerikanische  Botschaft  in  Paris  als  Erwiderung
  auf  eine  Mitteilung  erhalten  hat,  die  im
Verfolg  von  Instruktionen  des  Staatsdepartements
  in  Washington  am  23.  September  gemacht
  worden  war:

„Das  Ministerium  der  Auswärtigen  Angelegenheiten
  hat  die  Ehre,  zu  erklären,  daß,
nachdem  Deutschland  in  Feindselig--keiten
  gegen  die  französischen’)  und
belgischen  Besitzungen  im  konventionellen
  Kongobecken  die  Initiative  ergriffen,
  die  Regierung  der  Republik  sich  ver-Pflichtet
  geschen  hat,  die  spanische  Regierung
zu  bitten,  auf  ein  Ersuchen  um  gute  Dienste,
welches  sie  auf  Veranlassung  der  belgischen
Regierung  an  erstere  in  Ubereinstimmung  mit
Artikel  11  der  Berliner  Akte  schon  gerichtet
hatte,  nicht  weiter  einzu  gehen.  Unter  diesen
Umständen  ist  es  der  französischen  Regierung
  nicht  länger  möglich,  ihrerseits
diesen  Artikel  während  des  gegenwärtigen
  Krieges  Zzum  zweck  der  Neutralisierung
  der  im  konventionellen
Kongobecken  liegenden  Besitzungen  der
kriegführenden  Mächte  in  Anwendung
zu  bringen.“

Berlin,  den  7.  Oktober  1914.6

In  der  Zeit  vom  6.—8.  August  1014  ühersiclen  die  Pranzosen:  die  ahnungslosen,  von  dem  Ausbruch

des  Wentkbe,  nicht  unterrichteten  deutschen  Grenzposten  Bonga  und  Singa.

Dic  französische  Behauptung,

Deutschland  habe  mit  den  Feindseligkeiten  gegen  das  französische  Kongo-Gehiet  begonnen,  ist  cine  Erfindung.