Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

Reichs-Gesetzblatt.

34.

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Anwendung  der  vertragsmäßig  bestehenden  Jollbefreiungen  und  Jollermäßigungen
  auf  die  spanischen  Boden=  und  Industrie-Erzeugnisse.  S.  687.

 

 

 

 

 

 

(Nr.  2041.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Anwendung  der  vertragsmäßig  bestehenden  Zollbefreiungen
  und  Zollermäßigungen  auf  die  spanischen  Boden-  und  Industrie-Erzeugnisse.
  Vom  30.  Juni  1892.

A#-  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  die  Anwendung  der  für  die  Einfuhr  nach
Deutschland  vertragsmäßig  bestehenden  Zollbefreiungen  und  Zollermäßigungen
egenüber  den  nicht  meistbegünstigten  Staaten,  vom  30.  Januar  1892  (Reichs-Gesetbl.
  S.  300)  hat  der  Bundesrath  heute  beschlossen,  daß  vom  1.  Juli  bis
einschließlich  30.  November  d.  J.  die  für  die  Einfuhr  nach  Deutschland  vertragsmäßig
  bestehenden  Zollbefreiungen  und  ZJollermäßigungen  auch  den  spanischen
Boden=  und  Industrie-Erzeugnissen  bei  der  Einfuhr  in  das  deutsche  Zollgebiet
zugestanden  werden.

Berlin,  den  30.  Juni  1892.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
von  Boetticher.

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.

Reichs=  Gesetzbl.  1892.  108

 

Ausgegeben  zu  Berlin  den  1.  Juli  1892.