Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  49

Paragraphen  der  Verfassungsurkunde,  sondern  die  angestrebte  Vernichtung
der  denselben  zu  Grunde  liegenden  Principien.  Ich  erkenne  in  ihnen  zweitens
  einen  Eingriff  in  die  wesentlichen  Rechte  der  christlichen  Kirche,  die  nur
dahin  zielt,  den  ganzen  Organismus  der  Kirche  zu  zerstören.  Ich  habe
drittens  das  klare  Bewußtsein,  daß  diese  Bestimmungen,  wenn  sie  Gesetzeskraft
  erlangen,  mich  in  einen  unauflöslichen  Conflict  bringen  werden  mit
dem  feierlichen  Eide,  den  ich  bei  Uebernahme  meines  bischöflichen  Amtes  mit
Vorwissen  der  königlichen  Staatsbehörde  am  Altar  des  Herrn  geschworen
habe.  Aus  dieser  dreifachen  Rücksicht  würde  ich,  wenn  diese  Gesetzentwürfe
wirklich  zu  Gesetzen  erhoben  würden,  unter  keinen  Umständen,  und  nicht  zur
Vermeidung  der  größten  zeitlichen  Nachtheile,  zur  Ausführung  solcher  Gesetze
jemals  meine  Hand  bieten  können.  Die  daraus  unter  den  Pfarrgeistlichen
und  in  weiterer  Folge  in  den  Gemeinden  hervorgehenden  Verwirrungen
stehen  freilich  klar  vor  meinem  Auge;  ich  würde  aber  den  Trost  und  die
Beruhigung  haben,  jede  Verantwortung  dafür  ablehnen  zu  können.“

15.  Jan.  (Preußen.)  Hr.  v.  Gerlach,  der  ehemalige  Rundschauer  der

Kreuzzeitung,  wird  in  dem  katholischen  Wahlkreise  Mühlheim  a.  d.  R.
zum  Mitgliede  des  Abg.-Hauses  gewählt  und  tritt,  obgleich  Protestant,
sofort  der  Centrumsfraction  bei.
„  (Mecklenburg.)  Landtag:  Der  Großberzog  läßt  durch  die  Landmarschälle
  die  Erklärung  abgeben,  daß  er  über  den  Antheil  Mecklenburgs
  an  der  französischen  Kriegsentschädigung  nur  im  Einverständnisse
mit  den  Ständen  verfügen  wolle,  was  mit  Dank  acceptirt  wird.  Ebenso
genehmigt  der  Großherzog  die  ständische  Bitte  um  Aussetzung  der
Verfassungsverhandlungen.

16.  „  (Preußen.)  Der  evang.  Oberkirchenrath  erläßt  in  Bezug  auf

das  Schulaufsichtsgesetz  vom  11.  März  v.  J.  eine  Verfügung,
welche  den  §  2  dieses  Gesetzes  eigentlich  beseitigt.  Während  nämlich
nach  §  2  die  Geistlichen  denen  Auftrag  zur  Führung  des  Schulaufsichtsamtes
  wird,  die  Freiheit  behielten,  den  Auftrag  event.  auch  abzulehnen,  ist
diese  durch  das  Gesetz  gewährleistete  Berechtigung  ihnen  durch  die  erwähnte
Verfügung  entzogen,  indem  das  Kirchenregiment  verbietet,  ohne  vorhergehende
Erlaubniß  der  vorgesetzten  geistlichen  Behörde  von  der  durch  das  Gesetz  gegebenen

  Freiheit  Gebrauch  zu  machen.  Es  scheint,  daß  das  Kirchenregiment
einer  Massenablehnung  des  Amts  Seitens  der  Geistlichen  vorbeugen  will.

16.—21.  Jan.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Erste  Lesung  der  vier  Kirchengesetze
  und  Generaldebatte  über  dieselben.  Der  Ministerpräsident  Graf
Roon  ergreift  die  Gelegenheit,  auch  seinerseits  zu  erklären,  daß  das
Staatsministerium  über  die  Vorlagen  völlig  einmüthig  gewesen  sei
und  daß  die  sog.  Ministerkrisis  mit  dieser  Frage  gar  nichts  zu  thun
gehabt  habe.  Schließlich  werden  die  Vorlagen  an  eine  Commission
von  21  Mitgliedern  gewiesen.  Dieselbe  besteht  aus  3  Conservativen,
3  Neu-Conservativen,  3  Frei-Conservativen,  3  der  Centrumsfraction,
6  Nationalliberalen,  2  der  Fortschrittspartei  und  1  Polen  und  bestellt
zu  ihren  Präsidenten  v.  Bennigsen  und  Graf  Bethusy-Huc.

17.—  18.  „  (Sachsen.)  II.  Kammer:  hält  bez.  des  Volksschulgesetzes
gegenüber  der  I.  Kammer  an  allen  ihren  wesentlichen  Beschlüssen,
namentlich  an  der  Confessionslosigkeit  der  Volksschule,  fest.

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