Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 49
Paragraphen der Verfassungsurkunde, sondern die angestrebte Vernichtung
der denselben zu Grunde liegenden Principien. Ich erkenne in ihnen zweitens
einen Eingriff in die wesentlichen Rechte der christlichen Kirche, die nur
dahin zielt, den ganzen Organismus der Kirche zu zerstören. Ich habe
drittens das klare Bewußtsein, daß diese Bestimmungen, wenn sie Gesetzeskraft
erlangen, mich in einen unauflöslichen Conflict bringen werden mit
dem feierlichen Eide, den ich bei Uebernahme meines bischöflichen Amtes mit
Vorwissen der königlichen Staatsbehörde am Altar des Herrn geschworen
habe. Aus dieser dreifachen Rücksicht würde ich, wenn diese Gesetzentwürfe
wirklich zu Gesetzen erhoben würden, unter keinen Umständen, und nicht zur
Vermeidung der größten zeitlichen Nachtheile, zur Ausführung solcher Gesetze
jemals meine Hand bieten können. Die daraus unter den Pfarrgeistlichen
und in weiterer Folge in den Gemeinden hervorgehenden Verwirrungen
stehen freilich klar vor meinem Auge; ich würde aber den Trost und die
Beruhigung haben, jede Verantwortung dafür ablehnen zu können.“
15. Jan. (Preußen.) Hr. v. Gerlach, der ehemalige Rundschauer der
Kreuzzeitung, wird in dem katholischen Wahlkreise Mühlheim a. d. R.
zum Mitgliede des Abg.-Hauses gewählt und tritt, obgleich Protestant,
sofort der Centrumsfraction bei.
„ (Mecklenburg.) Landtag: Der Großberzog läßt durch die Landmarschälle
die Erklärung abgeben, daß er über den Antheil Mecklenburgs
an der französischen Kriegsentschädigung nur im Einverständnisse
mit den Ständen verfügen wolle, was mit Dank acceptirt wird. Ebenso
genehmigt der Großherzog die ständische Bitte um Aussetzung der
Verfassungsverhandlungen.
16. „ (Preußen.) Der evang. Oberkirchenrath erläßt in Bezug auf
das Schulaufsichtsgesetz vom 11. März v. J. eine Verfügung,
welche den § 2 dieses Gesetzes eigentlich beseitigt. Während nämlich
nach § 2 die Geistlichen denen Auftrag zur Führung des Schulaufsichtsamtes
wird, die Freiheit behielten, den Auftrag event. auch abzulehnen, ist
diese durch das Gesetz gewährleistete Berechtigung ihnen durch die erwähnte
Verfügung entzogen, indem das Kirchenregiment verbietet, ohne vorhergehende
Erlaubniß der vorgesetzten geistlichen Behörde von der durch das Gesetz gegebenen
Freiheit Gebrauch zu machen. Es scheint, daß das Kirchenregiment
einer Massenablehnung des Amts Seitens der Geistlichen vorbeugen will.
16.—21. Jan. (Preußen.) Abg.-Haus: Erste Lesung der vier Kirchengesetze
und Generaldebatte über dieselben. Der Ministerpräsident Graf
Roon ergreift die Gelegenheit, auch seinerseits zu erklären, daß das
Staatsministerium über die Vorlagen völlig einmüthig gewesen sei
und daß die sog. Ministerkrisis mit dieser Frage gar nichts zu thun
gehabt habe. Schließlich werden die Vorlagen an eine Commission
von 21 Mitgliedern gewiesen. Dieselbe besteht aus 3 Conservativen,
3 Neu-Conservativen, 3 Frei-Conservativen, 3 der Centrumsfraction,
6 Nationalliberalen, 2 der Fortschrittspartei und 1 Polen und bestellt
zu ihren Präsidenten v. Bennigsen und Graf Bethusy-Huc.
17.— 18. „ (Sachsen.) II. Kammer: hält bez. des Volksschulgesetzes
gegenüber der I. Kammer an allen ihren wesentlichen Beschlüssen,
namentlich an der Confessionslosigkeit der Volksschule, fest.
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