Full text : Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Erster Band. (1)

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3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  rechtskräftige  Urtheile  des  Königlichen  Landgerichts  zu  Posen  vom  19.  Juni  und
5.  Juli  d.  J.  gegen  die  in  St.  Petersburg  erscheinende  periodische  Druckschrift  „Kraj“  binnen  Jahresfrist
zweimal  Verurtheilungen  auf  Grund  der  §§.  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt  sind,  wird  in
Anwendung  des  §.  14  des  Gesetzes  über  die  Presse  vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)  die  fernere
Verbreitung  dieser  Zeitschrift  auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren  hierdurch  verboten.
Berlin,  den  7.  August  1902.
Der  Reichskanzler.
In  Vertrelung:  Graf  v.  Posadowsky.

4.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Der  Freundschafts-,  Handels-,  Schiffahrts=  und  Konsularvertrag  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und
dem  Freistaate  Guatemala  vom  20.  September  1887  (Reichs-Gesetzbl  1888  S.  238)  ist  durch  die  Regierung
von  Guatemala,  unter  Abänderung  der  früheren  Kündigungserklärung  (Central-Blatt  für  das  Deutsche
Reich  1902  Nr.  3,  S.  8),  von  Neuem  zum  22.  Juni  1904  gekündigt  worden.

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  vom  Reichsamte  des  Innern  vervollständigte  Ausgabe  des  Werkes  „Handbuch  für  die  deutsche
Handelsmarine  auf  das  Jahr  1902“  ist  im  Verlage  der  BuMchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin
soeben  erschienen  und  im  Buchhandel  zum  Preise  von  8,00  -N.  für  das  Egemplar  zu  beziehen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  6,00  M.  sür  das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.

Der  zweite  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit
ihren  Unterscheidungssignalen  für  1902  ist  erschienen.

6.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

6“  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  —  Behörde,  welche  die  dn
1  l  Ausweisung
S  der  B  .  Ausweisungs-7
  der  Ausgewiesenen.  enafung  beschlossen  hat.  zosul
1.  2.  l  8.  4.  b.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs.

1.  Joseph  Baier,  geboren  am  1Juni  1873  zu  Barz-  vorsätzliche  Brand-Königlich  preußischer  27.  Juni  d.  J.

Arbeiter,  dorf,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  Böhmen,  stisftung  (2  Jahre#  lerungs-  Präsdent

ortsangehörig  ebendaselbst,  Zuchthaus,  laut  Er.  zu  Oppeln,  "„

 

kenntniß  vomb.  duli

l  11900),