Full text: Handbuch der bayerischen Distrikts-Verwaltungs-Behörden.

VI Vorwort zur ersten Auflage. 
Verwaltungsnormen auf der Grundlage der im Augenblick bestehenden 
Gesetze und Verordnungen in der entsprechendsten Weise abgeholfen. 
Die später erscheinenden Normen können füglich der Schrift an ge— 
eigneter Stelle eingereiht und damit ihre Vollständigkeit für den prak- 
tischen Bedarf conservirt werden, wie das bei Schriften gleichen Ziels 
immer der Fall war. 
Alle diese Gründe möchten demnach meinen Entschluß, das Hand- 
buch für die bayerischen Distriktsverwaltungsbehörden in dem Zeitpunkt 
ihrer primitiven Organisation erscheinen zu lassen, rechtfertigen. 
Was den Inhalt betrifft, so war ich bestrebt, alle auf die Amts- 
führung der Distriktsverwaltungsbehörden bezüglichen allgemeinen bis 
in die jüngste Zeit ergangenen Anordnungen bei den betreffenden 
Materien aufzunehmen. — 
Ich war mir der Schwierigkeit meiner Aufgabe, des kaum zu 
bewältigenden Umfanges des hieher bezüglichen Stoffes sehr wohl be- 
wußt, und ich habe der Schrift daher einen um so größeren Fleiß 
gewidmet, je mehr ich mir der Unzulänglichkeit meiner Kraft bewußt 
war. — 
Gleichwohl hoffe ich, daß die von mir versuchte Zusammen- 
stellung der geltenden Verwaltungsnormen nicht ohne praktischen Nutzen 
sein werde, und daß meine gute Absicht von den Beamten des mir 
stets lieb gewesenen äußeren Verwaltungsdienstes freundliche Wür- 
digung finden werde. — 
Sollte mir ungeachtet der angewendeten Sorgfalt gleichwohl die 
eine oder andere Bestimmung unbekannt geblieben oder entgangen 
sein, sollten sich Mängel und Lücken in der Schrift finden, so darf 
ich wohl bei all' denjenigen, die das überreiche Material für eine 
solche Schrift und den großen Competenzumfang bayerischer Verwal- 
tungsbehörden kennen, um so mehr auf eine wohlwollende Nachsicht 
rechnen, als die Zeit, innerhalb welcher die Schrift vollendet sein mußte, 
eine im Verhältnisse zum gegebenen Stoffe überaus kurze war. 
Ich werde deshalb auch jede in dieser Beziehung mir bekannt 
werdende, wohlwollende Bemerkung und Berichtigung dankbar anneh- 
men, und mich für meine Bemühungen hinreichend belohnt fühlen, 
wenn die Beamten der Verwaltung, denen zunächst das Buch dienen 
soll, in meiner Schrift einen brauchbaren Anhaltspunkt und eine Er- 
leichterung in ihrem umfangreichen amtlichen Wirkungskreise finden 
werden. — 
Ansbach im Juni 1862. 
Carl Nar, 
königl. Regierungsdirector.
	        
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