Full text: Handbuch der bayerischen Distrikts-Verwaltungs-Behörden.

Vorwort zur zweiten Auflage. VII 
Vorwort zur zweiten Auflage. 
Die nachsichtsvolle Beurtheilung, welche mein Handbuch für die 
bayerischen Distriktsverwaltungsbehörden gefunden hat, hat mich er- 
muntert, die in verhältnißmäßig kurzer Zeit vergriffene Schrift im 
Hinblick auf die seit Juni 1862 erschienenen, das Verwaltungsgebiet 
berührenden königlichen Verordnungen und Ministerialanordnungen, 
ferner auf die zum Vollzuge des Polizeistrafgesetzbuches erschienenen 
oberpolizeilichen Vorschriften einer Revision zu unterziehen, und das 
Werk in einzelnen Theilen umzuarbeiten, in allen Theilen aber jene 
Zusätze beizufügen, welche geeignet scheinen, das Handbuch für den 
Gebrauch der gegenwärtigen Zeit so vollständig als möglich und es 
somit zu einem verlässigen Anhaltspunkte für den Verwaltungsdienst 
zu machen. — 
Indem ich nun diese zweite Auflage meiner Schrift in's Pu-- 
blikum treten lasse, kann ich nur den Wunsch aussprechen, daß meine 
Arbeit eine freundliche Würdigung finden und auch ferner dazu bei- 
tragen möge, die Gleichmäßigkeit des Geschäftsganges und der Ge- 
schäftsbehandlung bei den administrativen Behörden zu fördern. 
Bayreuth im October 1863. 
Carl Nar, 
königl. Regierungsdirector. 
  
Vorwort zur dritten Auflage. 
Seitdem meine Schrift über den Wirkungskreis der bayerischen 
Distriktsverwaltungsbehörden in erster Auflage erschienen ist, sind 
8 Jahre verflossen. 
Während dieser Zeit hat die vaterländische Gesetzgebung im 
Sinne freiheitlicher Entwickelung unserer inneren socialen Verhältnisse 
rüstig fortgearbeitet, und wir stehen am Schlusse des Jahres 1869 
vor einer in den wichtigsten Zweigen der Verwaltung vollständig 
geänderten Gesetzgebung, indem die bisherigen Gesetze über Gemeinde- 
ordnung, Gemeindewahlen, Gemeindeumlagen, über Ansässigmachung, 
Verehelichung und Heimat, über Gewerbswesen, über böffentliche
	        
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