Full text: Handbuch der bayerischen Distrikts-Verwaltungs-Behörden.

VIII Vorwort zur dritten Auflage. 
Armen= und Krankenpflege, über Ergänzung des stehenden Heeres, 
über die Landwehr abgeändert worden sind. 
Im Hinblick auf diese Thatsache erscheint sowohl die erste als 
die zweite Auflage meiner Schrift nicht mehr dem gegenwärtigen 
practischen Bedürfnisse der Verwaltungsämter genügend, und da die 
eingetretenen Veränderungen zu umfangreich sind, um als „Nachtrag“ 
zu einer vorausgegangenen Auflage behandelt zu werden, so habe ich 
mich — dem Wunsch einiger Freunde entsprechend — entschlossen, 
mein Handbuch auf der Grundlage der dermalig bestehenden Ver- 
waltungs-Gesetzgebung 2c. umzuarbeiten. — 
Ich habe mich bestrebt, alle im Handbuch behandelten Materien 
so ausführlich, als es der Raum der Schrift gestattet, zu behandeln, 
und überall auf die betreffenden Gesetze oder Verordnungen zu ver- 
weisen, um dadurch die Schrift wirklich zu einem brauchbaren, prac- 
tischen Handbuch für Verwaltungs-Aemter, Anwälte, Gemeinden, 
Kirchenverwaltungen und Armenpflegen zu machen. — 
Hoffentlich wird diese dritte Ausgabe eine Anwartschaft auf 
längere Dauer und Brauchbarkeit beanspruchen können, da die ange- 
strebten Aenderungen und Verbesserungen in unserer socialen Gesetz- 
gebung nun zum allergrößten Theile durchgeführt sind und mit Ausnahme 
eines Schulgesetzes, dessen Zustandekommen unter den gegenwärtigen 
Verhältnissen in größere Ferne gerückt sein dürfte, andere tiefgreifende 
Aenderungen im Zustande unserer öffentlichen Verwaltung wohl nicht 
in naher Aussicht stehen. 
Indem ich sonach die dritte Auflage meiner Handschrift hiemit 
in's Publikum einführe, kann ich wie früher auch dermal nur um 
wohlwollende Aufnahme und nachsichtige Beurtheilung derselben bitten. 
München im März 1870. 
Carl v. Nar, 
k. Ministerialrath.
	        
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