— 25 —
d) In Etappenplaͤtzen, wo Garnison liegt, wird fuͤr die naͤchtliche Bewachung
und Verwahrung der Arrestaten keine besondere Vergütung geleistet.
Dagegen wird an denjenigen Etappen-Orten, die keme Garnison haben,
und in den Fällen, wo alldort kein entbehrlicher leerer und gut verwahrter
Raum mehr vorhanden und die Bewachung in einem weniger gesicherten
Lokale unvermeidlich ist, Königlich -Preußischer Seits eine Entschädigung
von sechs guten Groschen für jeden Waächter bezahlt.
e)Auf allen Ecappenpläátzen ohne Ausnahme aber wird die Heitzung und
Beleuchtung der Verwahrungsorte der daselbst eintreffenden Preußischen
Militair-Arressaten, wenn jener Aufwand blos um dieser letzteren willen
geschieht, für jede Nacht in den sechs Wintermonaten mit vier guten Gro-
schen, in den sechs Sommermonaten aber mit zwei guten Groschen vergütet.
) Dem Großberzoglich-Hessischer Seits hinsichtlich der Transportirung der
Militair-Arrestaten durch die Großherzogliche Provinz Oberhessen geäußerten
Wunsche: daß solche, statt wie bisher über Alsfeld, künftig über Marburg
erfolgen und dabei uf Innehaltung der gewähnlichen Korrespondenztage
gehalten werden möge, erklärt man sich Preußischer Seits zu genügen
bereit, sobald in Folge einer dieserhalb mit der Kurhessischen Regierung
anzuknupfenden Unterhandlung die hierzu nöthige Zusiummung dieser letztern
erlangt seyn wird.
C. Einquartierung und Verpflegung der Pferde.
g. 17.
Die Etappenbehörden und Ortsobrigkeiten werden gehörig dafür sorgen,
daß den Pferden stets möglichst gute reinliche Stallung angewiesen werde. Ist
der Einquartierte mit der seinen Pferden eingeräumten Stallung nicht zufrieden,
so hat er seine Beschwerde bei der Ortsobrigkeir anzubringen; dagegen wird es
Königlich-Preußischer Seits bei großer Verantwortung untersagt werden, daß
die Militairpersonen, welchen Nang sie auch haben mögen, die Pferde der
Quartierwirthe eigenmächtig aus dem Stalle ziehen und die ihrigen dagegen
bineinbringen lassen.
S. 18.
Der Fouragebedarf wird durch Lieferanten, in ein in dem Haupt-Etappen-
Orte zu errichtendes Etappenmagazin, für dessen Lokal die Lieferanten selbst zu
sorgen haben, beigeschafft; die Lieferung soll von der Großherzoglichen Erappen-
Behörde, für einen von dem Königlich -Preußischen Elappen-Inspektor zu
besiimmenden Zeitraum öffentlich versteigert und dem Mindestfordernden über-
tragen werden. — Nur wenn der Königlich-Preußische Etappen-Inspektor
mit dem Erfolge der ersten Versteigerung zufrieden ist, hat es bei dieser Versiel-
gerung sein Bewenden, wenn ihm aber die Preise zu hoch scheinen, so kann
Jahrgang 1832. — (No. 1311.) E er