Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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II.  Verfügungen  der  Departemente.
A)  Des  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

Verfügung,  betreffend  die  Ertrapost=  und  Estafettentare  pro  1869/66.
Vermöge  höchster  Entschließung  Seiner  Majestät  des  Königs  vom  28.  Februar
d.  J.  ist  die  Extrapost=  und  Estafettentare  für  den  Zeitraum  vom  1.  März  1865  bis  letzten
  Februar  1866  auf  48  kr.  pro  Pferd  und  geographische  Meile  festgesetzt  worden.
Stuttgart  den  6.  März  1865.  Varnbüler.

B)  Des  Finanz-Departemente.
Des  Finanz-Ministeriums.

Verfügung,  betreffend  die  Uebertragung  grenzsteueramtlicher  Verrichtungen  an  die  Eisenbahngüter-Abfertigungsstelle
  in  Ludwigsburg.

Der  Eisenbahngüter-Abfertigungsstelle  auf  der  Station  Ludwigsburg  werden  anstatt
des  Stadtacciseamts  Ludwigsburg  die  grenzsteueramtlichen  Verrichtungen  für  diejenigen
mit  der  Eisenbahn  in  Ludwigsburg  ankommenden  übergangscontrolepflichtigen  Gegenstände
übertragen,  welche  für  nicht  in  der  Stadt  Ludwigsburg  wohnende  Empfänger  bestimmt
sind.

Vorstehende  Verfügung,  welche  mit  dem  1.  März  d.  J.  in  Wirksamkeit  tritt,  wird
unter  Bezugnahme  auf  vie  Bekanntmachung  vom  27.  Januar  1853  (Reg.  Blatt  S.  33)
biemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  16.  Februar  1865.  Renner.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.