Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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rungs Zuflüsse für bestehende Stiftungen und 
Gemeinden; Kognition und gurachtlicher Au- 
trag über Dotationen zu Errichtung neuer 
Sciftungen. 
K. 42. 
Sorge für die ständige Sönderung des 
Vermögens verschiedener Religions Theile 
und Zwecke. Aufsicht gegen Vermischungen 
des Stiftungs Vermögens mit dem separirt 
verwalteten Kommunal Vermögen, Eröffnung 
und Gewährung wechselseitiger unverzinsli= 
cher Verschüsse der Stiftunge Kassen zur Be- 
streirung vorübergehender ausserordentlicher 
Ausgaben. 
C. 43. 
Regulirung der Personal= und Real Aus- 
zgaben der Stiftungs= und Kommunalassen, 
soferne diese Ausgaben nicht schon durch be- 
stätigte SeiftungsUrkunden oder frühere 
Anweisungen festgesetzt sind, oder in die Kom- 
petenz der untergeordneren Verwaltungen 
verwiesen werden. Reduction der funda- 
tionemäßigen Ausgaben, wenn die Jahres- 
Rente wegen unwiederbringlichen Verlustes 
erweislich nicht zureicht. 
S. 44. 
Oberaussicht über die Gebäude der Stif- 
tungen und Kommunen; Sorge für deren 
Erhaltung im ordentlichen Zustande; ihre 
Einverleibung in die Brand Versicherungs- 
Anstalt; Mehrung oder Minderung des As- 
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sekuranz Kapitals; Würdigung und Beschei- 
dung der Plane und Kosten Voranschläge bel 
unvermeidlichen Neubauren. Handhabung 
der Verordnungen über die Konkurrenzen zu 
den Bauten der Stiftungen und Kommunen. 
. 45. 
Oberaufsicht auf das Vermögen der Pfar- 
reien und Benefsicien; insbesondere auf die 
Erhaltung und Versicherung der Pfarr Ge- 
bäude; Unterstüzung der Pfarrer aus Seif- 
tungs Mitteln zur Führung der Bauten; 
Ueberweisung pfarrlicher Baulasten ad onus 
successorum, und Regulirung der Aussit= 
feisten. 
S. 46. 
Neviston und Regulirung der auf dem 
Stiftunge= und Kommnnal Vermögen ruhen- 
den Schulden. Subsidiarische Ergenzung 
dieses Vermögens zum Zwecke der Schul- 
den Tigung, oder zur Befriedigung unabweis- 
licher Gemeinde Bedürfniße durch indirekte 
Abgaben oder Steuer Beischläge; Würdi- 
gung und Genehmigung der desfallsigen An- 
träge der Gemeinden, und der vorgelegten 
KonkurrenzEtats, benehmlich mit der Ka- 
mer der Finanzen. 
.* 
Inspektion der Stiftungs= und Kommu- 
nal Kassen, und des Verwaltunge Zustandes 
in den Städten und größern Märkten, ge- 
legenheitlich anderer Visitationen. — Sorge
	        
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