110 Nr. 12. 1914.
Veranlagung zum Wehrbeitrag Bezug haben. In besonderen Fällen, so z. B. im
Falle des § 19 Abs. 4 Bund-A, sind Auszüge aus den zurückbleibenden Schrift-
stücken mitzuteilen. .
2. Verlegt ein Beitragspflichtiger seinen Wohnsitz innerhalb Mecklen—
burg-Schwerins, so verbleibt es bei der Zuständigkeit der bisher in Tätigkeit ge-
tretenen Behörden, und findet eine Uberweisung des Wehrbeitrags an das Haupt-
zollamt des neuen Wohnorts nicht statt.
Artikel 22.
Sunpn= 1. Alle nach der Aufrechnung der Wehrbeitragsliste und des Sollbuchs
(§ 60 Abs. 2 Bund--A) vorkommenden Zu= oder Abgänge sind in besonderen
Zu= und Abgangslisten zu den Wehrbeitragslisten nachzuweisen.
2. Die Zugangsliste ist nach dem Muster der Wehrbeitragsliste A unter
Weglassung der im Artikel 5 vorgeschriebenen Spalten 3 bis 7 zu führen. Sie
erhält an Stelle der Spalten 18 ff. des Musters 1 Bund-A& die nachfolgenden
Spalten:
Sp. 18. Ursache des Zuganges.
Sp. 19. Der Beitrag ist dem Hauptzollamt zur Einziehung über-
wiesen beziw. von diesem als Zugang nachgewiesen am:
Sp. 20. Nummer der dritten Abteilung des Sollbuchs.
Sp. 21. Datum der Mitteilung von der Übernahme des Zuganges
an die Veranlagungsbehörde des anderen Bundesstaats.
Sp. 22. Nummer des Belegs (Auszug aus der Wehrbeitrags-
liste usw.).
Sp. 23. Bemerkungen.
3. Erfolgt die Aufnahme in die Zugangsliste auf Grund der Vorschrift im
§* 54 Satz 1 des Gesetzes, so ist von dem Beitragspflichtigen zunächst eine Ver-
mögenserklärung zu erfordern und im übrigen nach Anleitung der Artikel 9 ff.
zu verfahren.
4. Bei Zugängen schon veranlagter Beitragspflichtiger bedarf es der Aus-
füllung der Spalten 3 bis 16 nicht. Der die betreffenden Angaben enthaltende
Auszug aus der Wehrbeitragsliste des Abzugsorts wird Beleg zu der Zugangsliste.
5. Ist ein Teil des Wehrbeitrags bereits entrichtet, so ist in Spalte 17 nur
der Betrag nachzuweisen, den der Pflichtige noch zu entrichten hat. In Spalte
„Bemerkungen“ ist die Höhe des bereits entrichteten Beitrags nachrichtlich zu
v. vermerken.
o6. Die Abgangsliste ist nach dem Muster Fzu führen.