Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 18. 1914. 197 
freie Bordhöhe behält, wenn es dabei mehr als 15 Tonnen Tragfähigkeit hat. Ergibt 
sich bei 25 cm freier Bordhöhe aber eine Tragfähigkeit von 15 Tonnen oder weniger, 
so soll die freie Bordhöhe nur 15 cm betragen. Bei Schiffen mit festem Deck werden 
wasserdicht aufgesetzte Scherstöcke der Luken in die Bordhöhe mit eingerechnet, jedoch 
darf die obere Eichebene nicht höher liegen als das Schandeck. Bei Dampsschiffen ist 
die freie Bordhöhe vom tiefsten Punkte der am tiefsten liegenden Fensteröffnung abwärts 
zu messen. 
e stark hinterlastigen Fahrzeugen, die vor der Eichung nicht in eine gleichlastige 
Lage gebracht werden können, wird die obere Eichebene in einem solchen Abstand vom 
mittleren geraden Teile des Bodens durch den Schiffskörper gelegt, daß das Fahrzeug 
bei gleichlastiger Beladung möglichst den bei der Eichung vorgeschriebenen Freibord be- 
hält (ogl. Ausführungsbestimmung zu § 3 unter 6, Abs. 3). 
1#0 
Als Eichraum gilt der Raum, welcheèr 
von der durch die Leerlinie gehenden Ebene (Leerebene), 
von der oberen Eichebene und · 
von den zwischen diesen beiden Ebenen liegenden Außenseiten der Schiffs- 
wandung 
begrenzt wird. 
s 5. 
. Behufs Feststellung seiner Größe wird der Eichraum in halber Höhe zwischen der 
Leerebene und der oberen Eichebene mittels einer wagerechten Ebene (die mittlere Ein- 
senkungsebene) in zwei Eichschichten geteilt. 
8 6. 
Der Raumgehalt des Eichraums und einer jeden von beiden Eichschichten wird 
nach näherer Vorschrift der Ausführungsbestimmungen in Kubikmetern ermittelt. 
. §7. 
Das Gewicht einer Ladung beträgt deoiel Tonnen (zu 1000 kg), als der damit 
zur Eintauchung gebrachte Eichraum Kubikmeter enthält. 
5 8. 
Für das geeichte Schiff wird ein Eichschein ausgefertigt, welcher für jede zur Leer- 
ebene parallele Eintauchung des Schiffskörpers nach je 2 cm des Tiefganges von der 
Leerebene bis zur oberen Eichebene, das Ladungsgewicht in Tonnen (zu 1000 kg) 
angibt. Der Eichschein muß ferner enthalten die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene 
derart auf ganze Tonnen abgerundet, daß angefangene Tonnen für voll gerechnet werden. 
Vor Ausfertigung des Eichscheins ist neben dem höchsten Punkte jedes Tiefgangs- 
anzeigers das Eichzeichen anzubringen; außerdem ist das Schiff an denjenigen Stellen, 
an denen sich die durch Polizeiordnung für die Schiffahrt und Flößerei auf der Elbe 
vorgeschriebene Bezeichnung (3 6 a. a. O.) befindet, in gleicher Ausführung der Buch- 
staben und Ziffern mit einer Inschrift zu versehen, welche die nach Abs. 1 auf ganze
	        
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