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Nr. 24. 1914.
Auszug aus den vVertriebsbestimmungen.
1. Die Bezugsberechtigung zu ermäßigten Preisen wird allgemein gewährt für:
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Die festgesetzten Preise sind aus dem
a) die in aktiven Diensten stehenden Offiziere zum Dienstgebrauch und zum
persönlichen Gebrauch,
b) inaktive Osffiziere und die Ofsiziere des Beurlaubtenstandes zum perfönlichen
Gebrauch nur bezgl. der Meßtischblätter 1:25.000 und der Karte des
Deutschen Reiches 1: 100 000, Ausgabe D,
P) alle Militär-, Marine= und Zivilbehörden und deren Beamte, für ledtere
jedoch nur durch Vermittlung der Behörden,
d) alle Schulen und Lehranstalten, jedoch nur durch Vermittlung ihres Leiters
oder dessen Bevollmächtigten und bei Auflage-Bestellungen einzelner Blätter
von mindestens je 30 Gi.
e) Vereine und Verbände, die der staatlich geförderten Jugendpflege angeschlossen
sind, jedoch mur durch Vermittlung der Bezirks= pp. Ausschüsse bezw.
der Vertrauensmänner des Jungdeutschlandbundes und bei Auflagebestellungen
einzelner Blätter von mindestens je 30 Stück.
Die Abgabe von Karten zu ermäßigten Preisen erfolgt nur an die Bezugsberechtigten
zum eigenen Gebrauch; die Unterzeichner der Bestellungen übernehmen durch ihre
Unterschrift die Verantwortung für die Verwendung der Karten allein zu den genannten
Zwecken. Die Weitergabe von Blättern an Unberechtigte oder zu anderen
als den festgesetzten Preisen ist unzulässig und wird versolgt
Berzeichnis ersichtlich. Aufgezogene Karten
werden nicht vorrätig gehalten, feboch übernehmen die Karten-Vertriebsstellen das
Aufziehen zu den gleichfalls in dem Verzeichnis aufgeführten Preisen.
Für die unter 14 und e aufgeführten Stellen gelangen in der Regel nur zur
Ausgabe:
3 Meßtischblätter 1: 25 000 — schwarz,
b) Karte des Deutschen Reiches 1: 100 O00 — Ausgabe D,
ar 1 11 1 29 ten
e) G 1:100 000 — schwarz.
. Den Bezug der Karten vermitteln die nachstehend aufgeführten Karten-Vertriebsstellen
der Landesaufnahme:
a) Karten-Vertriebsstelle Berlin, W., Nettelbeckstr. 7/8, für den Truppenbezirk
des Garde= und III. A.-K. und den Landesbezirk der Provinz Brandenburg,
der Hohenzollernschen Lande, der Königreiche Bayern, Sachsen, Württemberg,
des Großherzogtums Baden (vgl. Nr. 13 und 14), der deutschen Kolonien
und des Auslandes, ·
b) Karten-Vertriebsstelle Breslau II, Tauenyienstr. 28, für den Truppenbezirk
des V. und VI. A.-K. und den Landesbezirk der Provinzen Posen und
Schlesien,
c) Schlesten= Danzlg, Danzig-Langfuhr, Hauptstr. 12, für den
Truppenbezirk des I., XVII. und XX. A. K. und den Landesbezirk der Provinzen
Ost= und Westpreußen,