Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

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Nr.  24.  1914.

Auszug  aus  den  vVertriebsbestimmungen.

1.  Die  Bezugsberechtigung  zu  ermäßigten  Preisen  wird  allgemein  gewährt  für:

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Die  festgesetzten  Preise  sind  aus  dem

a)  die  in  aktiven  Diensten  stehenden  Offiziere  zum  Dienstgebrauch  und  zum
persönlichen  Gebrauch,

b)  inaktive  Osffiziere  und  die  Ofsiziere  des  Beurlaubtenstandes  zum  perfönlichen
  Gebrauch  nur  bezgl.  der  Meßtischblätter  1:25.000  und  der  Karte  des
Deutschen  Reiches  1:  100  000,  Ausgabe  D,

P)  alle  Militär-,  Marine=  und  Zivilbehörden  und  deren  Beamte,  für  ledtere
jedoch  nur  durch  Vermittlung  der  Behörden,

d)  alle  Schulen  und  Lehranstalten,  jedoch  nur  durch  Vermittlung  ihres  Leiters
oder  dessen  Bevollmächtigten  und  bei  Auflage-Bestellungen  einzelner  Blätter
von  mindestens  je  30  Gi.

e)  Vereine  und  Verbände,  die  der  staatlich  geförderten  Jugendpflege  angeschlossen
  sind,  jedoch  mur  durch  Vermittlung  der  Bezirks=  pp.  Ausschüsse  bezw.
der  Vertrauensmänner  des  Jungdeutschlandbundes  und  bei  Auflagebestellungen
  einzelner  Blätter  von  mindestens  je  30  Stück.

Die  Abgabe  von  Karten  zu  ermäßigten  Preisen  erfolgt  nur  an  die  Bezugsberechtigten
zum  eigenen  Gebrauch;  die  Unterzeichner  der  Bestellungen  übernehmen  durch  ihre
Unterschrift  die  Verantwortung  für  die  Verwendung  der  Karten  allein  zu  den  genannten
  Zwecken.  Die  Weitergabe  von  Blättern  an  Unberechtigte  oder  zu  anderen
als  den  festgesetzten  Preisen  ist  unzulässig  und  wird  versolgt

Berzeichnis  ersichtlich.  Aufgezogene  Karten
werden  nicht  vorrätig  gehalten,  feboch  übernehmen  die  Karten-Vertriebsstellen  das
Aufziehen  zu  den  gleichfalls  in  dem  Verzeichnis  aufgeführten  Preisen.
Für  die  unter  14  und  e  aufgeführten  Stellen  gelangen  in  der  Regel  nur  zur
Ausgabe:
3  Meßtischblätter  1:  25  000  —  schwarz,
b)  Karte  des  Deutschen  Reiches  1:  100  O00  —  Ausgabe  D,

ar  1  11  1  29  ten

e)  G  1:100  000  —  schwarz.

.  Den  Bezug  der  Karten  vermitteln  die  nachstehend  aufgeführten  Karten-Vertriebsstellen

  der  Landesaufnahme:

a)  Karten-Vertriebsstelle  Berlin,  W.,  Nettelbeckstr.  7/8,  für  den  Truppenbezirk
des  Garde=  und  III.  A.-K.  und  den  Landesbezirk  der  Provinz  Brandenburg,
der  Hohenzollernschen  Lande,  der  Königreiche  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,
  des  Großherzogtums  Baden  (vgl.  Nr.  13  und  14),  der  deutschen  Kolonien
  und  des  Auslandes,  ·

b)  Karten-Vertriebsstelle  Breslau  II,  Tauenyienstr.  28,  für  den  Truppenbezirk
des  V.  und  VI.  A.-K.  und  den  Landesbezirk  der  Provinzen  Posen  und
Schlesien,

c)  Schlesten=  Danzlg,  Danzig-Langfuhr,  Hauptstr.  12,  für  den
Truppenbezirk  des  I.,  XVII.  und  XX.  A.  K.  und  den  Landesbezirk  der  Provinzen
  Ost=  und  Westpreußen,