536 Nr. 84. 1914.
(2) Bekanntmachung vom 2. September 1914, betreffend Ernennung eines
Kommissars für die ritterschaftlichen Landgllter im Aushebungsbezirk Gültrow.
Infolge der militärischen Verwendung des Amtshauptmanns Fensch zu Bützow
ist dessen Ernennung zum Kommissar auf Grund der Verordnung vom 6. August
1914 (Rbl. Nr. 57, Amtl. Beil. Nr. 54) zurückgenommen worden. Zum
Kommissar für die ritterschaftlichen Landgüter im Aushebungsbezirk Güstrow ist
der Drost Havemann zu Güstrow wiederum bestellt worden.
Schwerin, den 2. September 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.