Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

536  Nr.  84.  1914.

(2)  Bekanntmachung  vom  2.  September  1914,  betreffend  Ernennung  eines

Kommissars  für  die  ritterschaftlichen  Landgllter  im  Aushebungsbezirk  Gültrow.
Infolge  der  militärischen  Verwendung  des  Amtshauptmanns  Fensch  zu  Bützow
ist  dessen  Ernennung  zum  Kommissar  auf  Grund  der  Verordnung  vom  6.  August
1914  (Rbl.  Nr.  57,  Amtl.  Beil.  Nr.  54)  zurückgenommen  worden.  Zum
Kommissar  für  die  ritterschaftlichen  Landgüter  im  Aushebungsbezirk  Güstrow  ist
der  Drost  Havemann  zu  Güstrow  wiederum  bestellt  worden.

Schwerin,  den  2.  September  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.