Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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Ministerial-Bekanntmachungen.

I.  In  dem  Großherzogthume  Luxemburg  sind  bezüglich  des  Branntweinverkehres
  zwischen  letzterem  und  den  Staaten  des  deutschen  Zollvereines,  außer  dem
Haupt-Zollamte  zu  Luxemburg,  noch  die  Akfertigungsstellen  zu  Remich,  Grevenmacher,
  Echternach,  Diekirch,  Ettelbrück  und  Witz,  sodann  das  Nebenzollamt  I.  zu
Schmiede  und  die  Legitimationsschein=  Stellen  zu  Vianden  und  Weiswampach  mit
der  Berechtigung  zur  Ansfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über
Branntwein  versehen  worden.

Es  wird  dieses  mit  Bezug  auf  die  Bekanntmachung  vom  19.  August  v.  J.
(Reg.  Bl.  S.  273),  die  mit  der  Königlich  Großherzoglich  Luxemburg'schen  Regierung
  wegen  des  Branntweinverkehres  getroffenen  Verabredungen  betreffend,  hiermit
  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  17.  Jannar  1859.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.

II.  Mit  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom  8.  Juni
1855  (S.  103  des  Regierungs-Blattes),  die  Einrichtung  einer  Bezirks-Katasterführung
  für  den  Amtsbezirk  Eisenach  betreffend,  wird  hierdurch  weiter  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht:

daß  nach  nunmehr  vollständig  erfolgter  Katastrirung  der  gesammten  Flur
Etterwinden  das  Kataster  über  diesen  Ort  ungetheilt  der  Bezirks-Katasterführung
  zu  Eisenach  überwiesen  worden  ist.

Weimar  am  25.  Januar  1859.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.

—  Druck  der  Hof=  Bachdruckerei  in  Weimar.