Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar. 93. 569 
Regierungs-Blatt 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 14. September 1914. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Bildung einer „Jugendtruppe“ im 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
  
(1) Bekanntmachung vom 12. September 1914, betreffend die Bildung einer 
„Jugendtruppe“ im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Die gegenwärtige Kriegszeit stellt an die Leistungsfähigkeit und Opferwilligkeit 
jedes einzelnen die höchsten Anforderungen, sie verlangt, daß auch die deutsche 
Jugend ihre Kraft dem Dienst des Vaterlandes widmet. 
Auf dem Felde der Ehre mitzukämpfen, ist der noch nicht wehrfähigen 
Jugend nicht vergönnt, sie kann aber, wenn es nötig werden sollte, militärischen- 
Hilfs= und Arbeitsdienst nach Maßgabe ihrer körperlichen Kräfte leisten. Dazu 
und für ihren späteren Dienst im Heer und in der Marine bedarf die deutsche 
Jugend einer besonderen militärischen Vorbereitung. 
Zu diesem Zweck wird sich auf Anregung des Königlich Preußischen 
Stellvertretenden Generalkommandos des IX. Armeekorps und mit Billigung 
des unterzeichneten Ministeriums im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 
eine „Jugendtruppe“ bilden. Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht 
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