Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

52 Nr. 9. 1916. 
bleibt, protestiert werde. Dieses Verlangen ist durch den Vermerk „Ohne 
die verlängerte Pxotestfrist" auf der Rickseite des Postprotestauftrags aus- 
zudrücken. Auch kann die Post damit betraut werden, für solche Wechsel 
neben der Wechselsumme auch die für die verlängerte Frist vom Tage der 
ersten Vorzeigung des Wechsels an fälligen Wechselzinsen einzuziehen und 
im Nichtzahlungsfalle deswegen Prbtest zu erheben. Wird hiervon Gebrauch 
emacht, so ist in den Vordruck zum Postprotestauftrage hinter „Betrag des 
geigescten Wechsels“ einzutragen „nebst Verzugszinsen von 6 v. H. vom 
Tage der ersten Vorzeigung, nämlich vdo . ab“. Der Zeitpunkt, 
von dem an die Zinsen zu berechnen sind, ist nicht anzugeben, wenn die Post 
bie erste Vorzeigung des Wechsels bewirkt. Hat der Auftraggeber die Ein- 
iehung der Zinsen verlangt, so wird der Wechsel nur gegen. Bezahlung der 
echselsumme und der Zinsen ausgehändigt, bei Nichtzahlung auch nur der 
Zinsen aber wegen des nicht gezahlten Betrags Protest mangels Zahlung 
erhoben. " " 
h C. Als Zahlungstag gilt der Fälligkeitstag des Wechsels oder, wenn 
dieser ein Sonn= oder Feiertag ist, der nächste Werktag. Fällt der Schlußtag 
der Frist zur Vorzeigung des Wechsels auf einen Sonn= oder Feiertag, so 
wird der Wechsel am nächsten Werktage zur Zahlung vorgezeigt. Die Post- 
verwaltung behält sich por, die Vorzeigung der Wechsel, deren Protestfrist 
am 31. Januar oder 1. Mai 1916 (Abs. B) abläuft, auf mehrere vorher- 
gehende Tage zu verteilen. 
2. Die Anderungen treten sofort in Kraft. 
Berlin, den 9. Januar 1916. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Kraetke. 
Mit dieser Nr. 9 werden ausgegeben: Nr. 8 und 9 des Reichsgesetzblatts von 1918.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.