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N’r. 22.
2 .
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 2. Februar 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Preisbeschränkungen im Handel mit Web-Wirk=
und Strickwaren.
(1) Bekanntmachung vom 1. Februar 1916, betreffend Preisbeschränkungen im
Handel mit Web-, Wirk= und Strickwaren.
Nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des
IX. Armeekorps in Altona vom heutigen Tage, betreffend Preisbeschränkungen
im Handel mit Web-, Wirk= und Strickwaren wird hiermit zur allgemeinen
Kenntnis gebracht.
Tie Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anordnung
innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu
überwachen.
Schwerin, den 1. Februar 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.-L.
v. Meerheimb.
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