Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

——  Nr.  9.  —

Inhalt:  Vererdnung,  telrsent  Kontienen  ven  Beamten  ems  dem  Bereiche  des  Ministeriums  för  Hond'!
und  Gewerbe,  S.::.  —  Vererdnung,  betressend  die  Kautien  des  brotsenkemmandeurs  in  Geeßtmünde,
  S.  6.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Geset  vem  10.  Apnil  18°2  dorch  dir  Regierongs-U#ttedlälter
  publizirten  landesberrlichen  Erlosse,  Urkunden  r.,  S.  76.

 

JNr.  9818.)  Verordnung,  ketressend  Kautienen  von  Beamten  aus  dem  Bereiche  des
Ministeriums  für  Handel  und  Gewerke.  Vom  18.  März  1896.

2.  *  -  -  -
Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen  re.
verordnen  auf  Grund  der  #G.  3,  7,  8  und  14  des  Gesetzes,  betresnd  die
Kautionen  der  Staatsbeamten,  vom  25.  März  1873  (Gesetz  -  Samml.  S.  1255,
was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Den  nach  der  Verordnung  vom  8.  August  1874  (Gesetz-Samml.  S.  288)
zur  Kautionsleistung  verpflichteten  Beamtenklassen  aus  dem  Bereiche  des  ehemaligen
Ministeriums  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten,  treten  hinzu:

der  Rendant
der  Kontroleur
der  Kassendiener)

Die  Höhe  der  von  den  Inhabern  dieser  Stellen  zu  leistenden  Amtakautionen
wird  wie  folgt  festgesetzt:

der  Kasse  der  Centralverwaltung  der  Steinkohlenbergwerke
  König  und  Königin  Luise  in  Zabrze.

für  den  Rendanten  auf  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  ..  .  .  .  ..  .  ...  6  000  Mark,
für  den  Kontreleur  auf  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  ..  .  ..  .  ..  2  000
für  den  Kassendiener  aiiuu.  600

Im  Uebrigen  sinden  die  Vorschriften  der  Verordnung  vom  10.  Juli  1874,
Petreffend  die  Kantionen  der  Beamten  aus  dem  Bereiche  des  Staatsminisicriume
und  des  Finanzministeriums  (Gesetz=  Samml.  S.  260),  Anwendung.

Geteb  Sammll.  1806.  (Tr.  9875—0819)  16

Ausgegeben  zu  Berlin  den  22.  April  1896.