Nr. 52. 266
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 31. März 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Garne. (2) Bekanntmachung, betreffend
Bastfasern und Erzeugnisse aus Bastfasern.
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II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 29. März 1916, betreffend Garne.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 3. Januar d. Is., betreffend
Garne, Rbl. Nr. 1 S. 4, werden die nachstehenden Erläuterungen des Königlich
Preußischen Kriegsministeriums in Berlin zu der Bekanntmachung, betresfend
Veräußerungs-, Verarbeitungs= und Bewegungsverbot für Web-,
Trikot-, Wirk= und Strickgarne, hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgeferdert, für die Bekanntgabe der Erläuterungen
innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen.
Schwerin, den 29. März 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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