Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  52.  266

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Meklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Freitag,  den  31.  März  1916.

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Garne.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend
Bastfasern  und  Erzeugnisse  aus  Bastfasern.

 

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II.  Abteilung.
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(1)  Bekanntmachung  vom  29.  März  1916,  betreffend  Garne.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  3.  Januar  d.  Is.,  betreffend
Garne,  Rbl.  Nr.  1  S.  4,  werden  die  nachstehenden  Erläuterungen  des  Königlich
  Preußischen  Kriegsministeriums  in  Berlin  zu  der  Bekanntmachung,  betresfend
  Veräußerungs-,  Verarbeitungs=  und  Bewegungsverbot  für  Web-,
Trikot-,  Wirk=  und  Strickgarne,  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Die  Ortsobrigkeiten  werden  aufgeferdert,  für  die  Bekanntgabe  der  Erläuterungen
  innerhalb  ihrer  Bezirke  Sorge  zu  tragen.

Schwerin,  den  29.  März  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

 

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