Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  53.  1916.  281

Nr.  60  englissse  100  Pfi.
„  80  ,,  .....·........-200«
100  .  ..'..........238,,
«  ««  308
«  120  11  392  7
„  140  »  490»
«160«  »  «
„180  565588  „
11  200  1  700  11

Dazwischen  liegende  Nummern  nach  Verhältnis.  Für  gezwirnte  Zwirne,
saoenannte  Kordonetts,  bestimmt  sich  der  Höchstpreis  durch  Zuschlag  auf  die  Zwirnpreise
  von  .

33  Pf.  per  Kilogramm  für  die  Nummern  bis  Nr.  36  einschließlich,
52  Pf.  per  Kilogramm  für  die  Nummern  bis  Nr.  80  einschließlich,
75  Pf.  per  Kilogramm  für  die  Nummern  über  Nr.  80.

Für  Aufmachung  auf  Kops  ist  der  handelsübliche  Abschlag  zu  berechnen.  Für
Aufmachung  in  Zweileas  darf  der  handelsübliche  Zuschlag  berechnet  werden.

Bei  Strick-,  Stick-,  Stopf=  und  Häkelgarnen  in  handelsfertigen  Aufmachungen
  für  den  Kleinverkauf  sind  die  Bestimmungen  über  die  Höchstpreise
  von  Zwirnen  nicht  anwendbar.

9.  Veredelte  Garne  und  Zwirne  mit  Ausnahme  von  Nähfaden  und  Nähzwirnen:

a)  Für  gefärbte,  melierte,  merzerisierte,  lüstrierte  und  gasierte  Garne  und
Zwirne  tritt  zum  Garn=  bezw.  Zwirnpreise  ein  angemessener  Veredelungszuschlag
  hinzu.

b)  Gebleichte  Garne  und  Zwirne.

Zuschlag  auf  die  Garn=  bezw.  Zwirnpreise  per  Kilogramm  30  Pf.
10.  Besondere  Aufmachungen:  .

Soweit  der  Höchstpreis  für  Kopsaufmachung  bestimmt  ist,  kann  für  die  Aufmachung
  in  Bündeln,  auf  Kreuzspulen  oder  als  Knäuelwarps  zu  dem
Kopspreise  ein  Zuschlag  oonyn  srnrb.  H.
für  die  Aufmachung  in  Zweileas  ein  solcher  0dovoo  56  Gv.  H.
hinzugerechnet  werden.

Altona,  den  1.  April  1916.

Stellvertretendes  Generalkommando  IX.  Armeekorps.
v.  Roehl,  -
General  der  Artillerie.