Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 65. 363 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
  
Jahrgang 1916. 
  
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 18. April 1916. 
I. Abteilung. 
II. Abtellung. 
Inhalt: 
(Nr. 10.) Landesherrliche Bestätigung eines Zusatzes zu § 2 Absk. 1 
der unter dem 21. Dezember 1909 bestätigten Vereinbarung zur 
Abänderung der Bestimmungen der Rostocker Erbverträge über „Geist- 
liche Sachen“. 
(1) Bekanntmachung, betreffend Kaffee. (2) Bekanntmachung, betreffend 
die Einfuhr von Kaffee aus dem Ausland. (3) Bekanntmachung, be- 
treffend Tee. (4) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Tee aus 
dem Ausland. (5) Bekanntmachung, betreffend Zichorienwurzel. (6) Be- 
kanntmachung, betreffend Rohfett-Übernahmepreise. (7) Bekanntmachung, 
betreffend das Schlachten von Schaflämmern. (8) Bekanntmachung, 
betreffend Allodifizierung des Lehngutes Gehmkendorf, A. Neukalen. 
  
I. Abteilung. 
—— —— — 
(Nr. 10.) Landesherrliche Bestätigung eines Zusatzes zu 8 2 Abs. 1 der unter 
dem 21. Dezember 1909 bestätigten Vereinbarung zur Abänderung der Bestim- 
mungen der Rostocker Erbverträge über „Geistliche Sachen“. 
Wir Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der 
Lande Rostock und Stargard Herr usw. 
tun hiemittels kund, daß Wir den zwischen Unserm Oberkirchenrat und der 
Stadt Rostock vereinbarten, hierneben angehefteten Zusatz zu § 2 Absatz 1 der 
unter dem 21. Dezember 1909 bestätigten Vereinbarung vom 22. April/7. Mai 
94
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.