Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

412  Nr.  74.  1916.

Anlage  1.

Kontrollftelle  für  freigegebenes  Leber,  Berlin

Satzungen  der  Kontrollstelle  für  freigegebenes  Leder.

 

Ws  1.

Die  Kontrollstelle  für  freigegebenes  Leder  mit  dem  Sitz  in  Berlin  hat  darüber
zu  wachen,  daß  das  seitens  der  Heeres=  und  Marineverwaltung  für  den  Zivilbedarf  freiegebene
  Leder  nur  unter  den  vom  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern)  genehmigten
Bbtngungen  in  den  Verkehr  gebracht  wird.  Die  Kontrollstelle  hat  das  Recht,  die  Einhaltung
  ihrer  Bedingungen  durch  Festsetzung  von  Vertragsstrafen  zu  sichern;  sie  ist
außerdem  befugt,  diejenigen,  welche  gegen  diese  Bedingungen  verstoßen,  von  weiteren
Bezügen  freigegebenen  Leders  auszuschließen.

8  2.
Die  Kontrollstelle  besteht  aus  einem  Überwachungsausschuß  und  aus  einem  Arbeitsausschuß.
  Letzterer  erledigt  die  laufenden  Angelegenheiten.

§  3.
Die  Aufsicht  über  die  Kontrollstelle  führt  der  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern);
  er  hat  gegen  alle  Beschlüsse  und  Maßnahmen  der  Kontrollstelle  ein  Einspruchsrecht.

g  4.
Der  Überwachungsausschuß  besteht  aus  folgenden  Herren:
Eugen  Wallerstein,  Offenbach  a.  M.,  Schuhfabrikant,
als  Vorsitzenden,
Paul  Bierbach,  Berlin,  Obermeister  der  Schuhmacherinnung,
als  stellvertretenden  Vorsitzenden,
Emil  JFacoby,  Berlin,  Schuhhändler,
Otto  Klausner,  Berlin,  Schuhgroßhändler,
Heinrich  Knoch,  Hirschberg  a.  Saale,  Lederfabrikant;
Hermann  Krause,  Berlin,  Leder-Kleinhändler,
Johannes  Lehn,  Berlin,
als  Bevollmächtigten  der  Kriegsleder  Aktiengesellschaft,