Nr. 94. 5536
Negierungs-O
für das
Großherzogtum Weckhlenburg-Schzwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 24. Juni 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Bundesratsverordnung vom 5 Juni 1916 über
Ausfuhrverbote. (2) Bekanntmachung, betreffend Stallhöchstpreise für
Rindvieh. (3) Bekanntmachung, betreffend Erteilung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Dienst an Zöglinge des Volksschullehrerseminars zu Lübtheen.
IHI. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 17. Juni 1916 zur Bundesratsverordnung vom
5. Juni 1916 über Ausfuhrverbote.
Mit Rücksicht auf die Bundesratsverordnung vom 5. Juni 1916 über Aus-
fuhrverbote — Rl. S. 439 — wird der Ziffer 6 der Ausführungsbekannt-
machung vom 18. November 1915 zur Bundesratsverordnung über die Errich-
tung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung — Rbl. Rr. 184
— folgender Absatz 4 eingefügt:
Handelt es sich um eine Anordnung im Sinne des Artikel I Satz 1 der
Bundesratsverordnung vom 5. Juni 1916 über Ausfuhrverbote, so ist das
unterzeichnete Ministerium für die Erteilung der Zustimmung zuständig. In
diesen Fällen ist von der Landesbehörde für Volksernährung an das Ministerium
zu berichten.
Schwerin, den 17. Juni 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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