Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  94.  5536

Negierungs-O
für  das
Großherzogtum  Weckhlenburg-Schzwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  24.  Juni  1916.

 

    

 

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung  zur  Bundesratsverordnung  vom  5  Juni  1916  über
Ausfuhrverbote.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Stallhöchstpreise  für
Rindvieh.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend  Erteilung  von  Zeugnissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
Dienst  an  Zöglinge  des  Volksschullehrerseminars  zu  Lübtheen.

 

IHI.  Abteilung.

 

(1)  Bekanntmachung  vom  17.  Juni  1916  zur  Bundesratsverordnung  vom
5.  Juni  1916  über  Ausfuhrverbote.

Mit  Rücksicht  auf  die  Bundesratsverordnung  vom  5.  Juni  1916  über  Ausfuhrverbote
  —  Rl.  S.  439  —  wird  der  Ziffer  6  der  Ausführungsbekanntmachung
  vom  18.  November  1915  zur  Bundesratsverordnung  über  die  Errichtung
  von  Preisprüfungsstellen  und  die  Versorgungsregelung  —  Rbl.  Rr.  184
—  folgender  Absatz  4  eingefügt:

Handelt  es  sich  um  eine  Anordnung  im  Sinne  des  Artikel  I  Satz  1  der
Bundesratsverordnung  vom  5.  Juni  1916  über  Ausfuhrverbote,  so  ist  das
unterzeichnete  Ministerium  für  die  Erteilung  der  Zustimmung  zuständig.  In
diesen  Fällen  ist  von  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  an  das  Ministerium
zu  berichten.

Schwerin,  den  17.  Juni  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

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