Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

556 Nr. 94. 1916. 
(3) Bekanntmachung vom 20. Juni 1916, betreffend Erteilung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst an 
Zöglinge des Volksschullehrerseminars zu Lübtheen. 
Der Reichskanzler hat im Einverständnis mit der Reichsschulkommission dem 
Lehrerseminar in Lübtheen ausnahmsweise während der Dauer des Krieges die 
Berechtigung zuerkannt, Lehrern, welche die Lehrerprüfung an ihm bestanden 
haben und in den Heeresdienst eingetreten sind, das Zeugnis der wissenschaft- 
lichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst auszustellen, sowie im 
Anschluß an den Kaiserlichen Erlaß vom 22. Juni 1915 über Ausnahmen von 
den Vorschriften des § 90 der Deutschen Wehrordnung auch denjenigen Semina- 
risten des Lehrerseminars zu Lübtheen das Zeugnis über die wissenschaftliche Be- 
fähigung vorzeitig zu verleihen, welche vor Ablegung der Schlußprüfung gemäß 
§5 97 der Wehrordnung ausgehoben und eingestellt sind. 
Schwerin, den 20. Juni 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien, 
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern. 
Langfeld. Im Auftrage: Walter. 
Mit dieser Nr. 94 werden ausgegeben: Nr. 128, 129, 130, 131, 132, 133 und 134 
des Reichs-Gesetzblatts von JI1916.
	        
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