556 Nr. 94. 1916.
(3) Bekanntmachung vom 20. Juni 1916, betreffend Erteilung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst an
Zöglinge des Volksschullehrerseminars zu Lübtheen.
Der Reichskanzler hat im Einverständnis mit der Reichsschulkommission dem
Lehrerseminar in Lübtheen ausnahmsweise während der Dauer des Krieges die
Berechtigung zuerkannt, Lehrern, welche die Lehrerprüfung an ihm bestanden
haben und in den Heeresdienst eingetreten sind, das Zeugnis der wissenschaft-
lichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst auszustellen, sowie im
Anschluß an den Kaiserlichen Erlaß vom 22. Juni 1915 über Ausnahmen von
den Vorschriften des § 90 der Deutschen Wehrordnung auch denjenigen Semina-
risten des Lehrerseminars zu Lübtheen das Zeugnis über die wissenschaftliche Be-
fähigung vorzeitig zu verleihen, welche vor Ablegung der Schlußprüfung gemäß
§5 97 der Wehrordnung ausgehoben und eingestellt sind.
Schwerin, den 20. Juni 1916.
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien,
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern.
Langfeld. Im Auftrage: Walter.
Mit dieser Nr. 94 werden ausgegeben: Nr. 128, 129, 130, 131, 132, 133 und 134
des Reichs-Gesetzblatts von JI1916.