Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

 

 

 

 

 

Nr.  28.  275
Mittelfranken.
Festgesetzter
Kap.  §  Tie.  Vortrag  Betrag
4—4
1  0  J)  zur  Unterstützung  der  älteren  pensionierten  Lehrpersonen  und
6  zur  Gewährung  von  Zuschüssen  an  die  Pensions=  und  Relikten-E
  Unterstützungs-Zuschußkasse  für  das  an  gemeindlichen  Pensions-1
  einrichtungen  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal:.  5  400—
10  v1-ntterstützungsbeiträge  für  die  Hinterbliebenen  der  Volksschullehrer:
#  a)  im  allgemeinen  155000—
b.  zur  Unterstützung  der  älteren  Lehrerreliten  und  zur  Ge-1
  währung  von  Zuschüssen  an  die  Pensions=  und  Relikten-*
  Unterstützungs--Zuschußkasse  für  das  an  gemeindlichen  Pensions-½
  einrichtungen  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal  .  6200—
*-  Jch  für  dürftige,  dem  Unterstützungsalter  etwachsene  betre-*
  waisen  .  2000——
11GZuschuß  zu  den  Kosten  der  Schuloisitationen  2  595—
12  Hur  Unterstützung  dürftiger  Kandidaten  des  Volksschuldienstes  wären
*  der  Ableistung  ihrer  gesetzlichen  Militärdienstpflicht  .  300—
Summe  8  z  2446.  679|80
1  Summe  Kap.  A2¼9  “45|30
1  B  Zuschüsse  aus  Zentralfonds  für  Industrie  und  Kultur.
1  Auf  Landeskultur  und  landwirtschaftliche  Interessen
überhaupt  2•575—
2  Zuschuß  zum  Gehalte  des  Kreisfischereisachverständigen  1  500—
1  3  Zuschuß  zu  den  Kosten  der  Instandhaltung  von  Privat-3
  flüssen  mit  erheblicher  Hochwassergefahr  10  000  —
#  Summe  aer#  I  B  14075—
Summe  Kap.  I|  2  511  62080
II  Fundations=  und  Dotationsbeiträge  der  Gemeinden.  —  —
III  Zuflüsse  aus  sonstigen  Eiunahmequellen:
Aus  der  Beteiligung  der  Kreisgemeinde  am  Fränkischen  Überland—
werk,  A.-G.:
1.  an  Dividenden  aus  den  Aktien  106  800—
*  2.  an  Zinsen  aus  Darlehen  57  62750
lberschuß  aus  der  Verpachtung  der  Nömerkastellgrundstücke  zu
Weißenburg  i.  B.  130—
25  %  ger  Beitrag  der  geseglich  Beteiligten  zu  den  Kosten  der  In=.
  standhaltung  von  Privatflüssen  mit  erheblicher  Lochwassergefahr
nach  Art.  98  Abs.  3  des  Wassergesetzzs  5000—
1  Summe  —  In  169  55750
IV  Kreisumlagen  zu  35%
der  Steuerprinzipalsumme  von  13  197  860  A“  23  J  nach  Abzug
von  2%  für  Rückstände  und  Nachlässe  im  Nettobetrage  von.  4  526  866/06
V  Aktivreste  der  Kreisfonds  früherer  Jahre  893524
r  Summe  der  Kres-Einnahmen  7216  979/|10