Nr. 141. 362
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 8. September 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Anschließung der Behörden, Anstalten usw.
an den Scheck= und Uberweisungsverkehr der Banken. (2) Bekannt-
machung, betreffend Höchstpreise für Bastfaserabfälle. (3) Bekannt-
machung, betreffend Allodifizierung des Lehngutes Groß Nieköhr,
A. Gnoien.
(1) Bekanntmachung vom 31. August 1916, betreffend Anschließung der Be-
hörden, Anstalten usm. ön den Scheck= und überweisungsverkehr der Banken.
Zur Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs werden für die landesherr-
lichen Behörden, Anstalten usw., mit Ausnahme der Eisenbahnverwaltung, fol-
gende Bestimmungen erlassen:
1. Jede Behörde, Anstalt usw . hat für ihre Kassen, sofern der Verkehr nicht
ganz untergeordneter Art ist, bei einer in Mecklenburg ansässigen Bank ein
zusenhes roffnen Lrssen Di- Wahl der Bank bleibt der Behörde,
nstalt usw. überlassen, bedarf jedoch der vorher einzuholenden Ge i ·
des vorgesetzten Ministeriums. zuh en nehmiguns
2. Die Behörden, Anstalten usw. haben sich von der Bank ein Konto
ie S » gegen-
buch aushändigen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß in dieses Buch eaule
das Konto betreffenden Gut= und Lastschriften pünktlich und richtig eingetragen
werden.
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