Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 141. 362 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 8. September 1916. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Anschließung der Behörden, Anstalten usw. 
an den Scheck= und Uberweisungsverkehr der Banken. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Höchstpreise für Bastfaserabfälle. (3) Bekannt- 
machung, betreffend Allodifizierung des Lehngutes Groß Nieköhr, 
A. Gnoien. 
(1) Bekanntmachung vom 31. August 1916, betreffend Anschließung der Be- 
hörden, Anstalten usm. ön den Scheck= und überweisungsverkehr der Banken. 
Zur Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs werden für die landesherr- 
lichen Behörden, Anstalten usw., mit Ausnahme der Eisenbahnverwaltung, fol- 
gende Bestimmungen erlassen: 
1. Jede Behörde, Anstalt usw . hat für ihre Kassen, sofern der Verkehr nicht 
ganz untergeordneter Art ist, bei einer in Mecklenburg ansässigen Bank ein 
zusenhes roffnen Lrssen Di- Wahl der Bank bleibt der Behörde, 
nstalt usw. überlassen, bedarf jedoch der vorher einzuholenden Ge i · 
des vorgesetzten Ministeriums. zuh en nehmiguns 
2. Die Behörden, Anstalten usw. haben sich von der Bank ein Konto 
ie S » gegen- 
buch aushändigen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß in dieses Buch eaule 
das Konto betreffenden Gut= und Lastschriften pünktlich und richtig eingetragen 
werden. 
203
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.