Nr. 47. 1917. 315
Muster: Heranziehung der Schuljugend beiderlei Gesshleche zu landwirtschaft-
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Ort: Parchim.
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3. Diese Listen werden in den Städten von den Schulen und Jugendkompagnien
bis zum 24. März für die kriegswirtschaftliche Abteilung der zuständigen Kreisbehorde
für Volkzernährung erbeten.
Jugendliche, die nicht mehr die Schule besuchen, aber noch nicht hilfsdienstpflichtig
sind und nicht einer Jugendkompagnie angehören, melden sich unmittelbar bei der
Vermittelungsstelle ihres Wohnsitzes (Kriegswirtschaftliche Abteilung der zuständigen
Kreisbehörde für Volksernährung).
Die Vermittelungsstellen stellen durch Umfrage bis zum 29. März fest, wieviele
jugendliche Arbeiter (1. 12—14jährige, 2. mehr als 14jährige Knaben, Mädchen) für
wie lange, in welchen Monaten im eigenen Bezirk voraussichtlich gebraucht werden.
Nach Abzug dieser teilen sie den etwaigen Überschuß der für auswärts Verfügbaren der
Kriegswirtschaftsstelle des Großherzoglichen Ministeriums des Innern mit, der sie auch
etwaigen Mehrbedarf angeben. Wer seinen voraussichtlichen Bedarf bis zu vorstehend
angegebenem Zeitpunkt nicht anmeldet, wird auf Gestellung von jugendlichen Hilfs-
kräften nicht sicher rechnen können.
4. Die landwirtschaftlichen, gärtnerischen usw. Betriebe richten ihre Anfragen
Hristich in eiligen Fällen telegraphisch oder telephonisch, an die Vermittelungsstelle
es Arbeitsorts.
5. Vor Zuweisung der Arbeiter erklären die Arbeitgeber schriftlich unter Ver-
wendung des angeschlossenen Formulars, daß sie für gute, ausreichende Verpflegung
und Unterkunft, die sittliche Gefährdung ausschließt, sorgen, die entstehenden Reisekosten
vergüten, auch für die gesetzlichen Versicherungsbeiträge und die Haftpflichtversicherung
aufkommen wollen, endlich, daß andere Arbeitskräfte nicht zu beschaffen waren.
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