Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 47. 1917. 315 
Muster: Heranziehung der Schuljugend beiderlei Gesshleche zu landwirtschaft- 
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lichen Arbeiten. „Datum. 
Ort: Parchim. 
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3. Diese Listen werden in den Städten von den Schulen und Jugendkompagnien 
bis zum 24. März für die kriegswirtschaftliche Abteilung der zuständigen Kreisbehorde 
für Volkzernährung erbeten. 
Jugendliche, die nicht mehr die Schule besuchen, aber noch nicht hilfsdienstpflichtig 
sind und nicht einer Jugendkompagnie angehören, melden sich unmittelbar bei der 
Vermittelungsstelle ihres Wohnsitzes (Kriegswirtschaftliche Abteilung der zuständigen 
Kreisbehörde für Volksernährung). 
Die Vermittelungsstellen stellen durch Umfrage bis zum 29. März fest, wieviele 
jugendliche Arbeiter (1. 12—14jährige, 2. mehr als 14jährige Knaben, Mädchen) für 
wie lange, in welchen Monaten im eigenen Bezirk voraussichtlich gebraucht werden. 
Nach Abzug dieser teilen sie den etwaigen Überschuß der für auswärts Verfügbaren der 
Kriegswirtschaftsstelle des Großherzoglichen Ministeriums des Innern mit, der sie auch 
etwaigen Mehrbedarf angeben. Wer seinen voraussichtlichen Bedarf bis zu vorstehend 
angegebenem Zeitpunkt nicht anmeldet, wird auf Gestellung von jugendlichen Hilfs- 
kräften nicht sicher rechnen können. 
4. Die landwirtschaftlichen, gärtnerischen usw. Betriebe richten ihre Anfragen 
Hristich in eiligen Fällen telegraphisch oder telephonisch, an die Vermittelungsstelle 
es Arbeitsorts. 
5. Vor Zuweisung der Arbeiter erklären die Arbeitgeber schriftlich unter Ver- 
wendung des angeschlossenen Formulars, daß sie für gute, ausreichende Verpflegung 
und Unterkunft, die sittliche Gefährdung ausschließt, sorgen, die entstehenden Reisekosten 
vergüten, auch für die gesetzlichen Versicherungsbeiträge und die Haftpflichtversicherung 
aufkommen wollen, endlich, daß andere Arbeitskräfte nicht zu beschaffen waren. 
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