Full text : Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

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bereits  an  Umfang  gewonnen,  wenn  auch  natürlich  an  Schärfe
verloren  hat.  Man  vermisst  aber  vollständig  unter  diesen  Programmpunkten
  die  Regelung  des  bergbaulichen  Arbeitsvertrages.
Dass  diesbezügliche  Anregungen  auch  bereits  vorlagen  und  im
Laufe  der  Beratungen  sich  immer  mehr  Beachtung  erzwangen,
wird  weiter  unten  darzulegen  sein.

II.

In  der  Sitzung  des  Repräsentantenhauses  vom  7.  Febr.  1905
wurde  denn  als  Resultat  der  eingeholten  Gutachten  eine  aus
24  Artikeln  bestehende  Regierungsvorlage’°'  eingebracht,
die  ein  Motivenbericht  von  knappen  neun  Seiten  begleitet.

Bevor  wir  auf  eine  Besprechung  der  einzelnen  Bestimmungen
derselben  eingehen,  sei  kurz  ihr  bisheriges  parlamentarisches
Schicksal  berichtet  5®.  Die  Regierungsvorlage,  welche,  wie  wir
sehen  werden,  über  den  Arbeitsvertrag  ausser  sanitätspolizeilichen
keinerlei  Bestimmungen  enthielt,  ging  aus  der  kommissionellen
Vorberatung  fast  ganz  unverändert  hervor.  Bloss  der  über  die

5”  Kommissionsbericht  erstattet  in  der  Sitzung  vom  25.  Jan.  1906  von
VERSTEYLEN,  Nr.  62  der  Beilagen;  der  kommissionelle  Text  daselbst  von
S.  259  an;  Minoritätsvotum  von  Denis,  S.  276  ff.;  die  proponierten  Amendements
  S.  356  ff.  —  Generaldebatte:  Sitzungem  vom  14.  März  bis  4.  April
1906;  1.  Lesung:  Sitzungen  vom  5.  April  bis  27.  April,  20.  Dezember  bis
20.  März  1907;  2.  Lesung:  Sitzungen  vom  9.  April  bis  12.  April  1907,  in
welch’  letzterer  Sitzung  das  gesamte  Gesetz  angenommen  wurde:  Fassung,
in  welcher  der  Beschluss  des  Repräsentantenhauses  dem  Senate  übermittelt
wurde:  Senat,  Documents,  Sess.  de  1906—1907,  Nr.  40.

#8  Als  wertvolle  Beilagen  sind  dem  Berichte  angeschlossen:  Das  Uebereinkommen
  zwischen  Unternehmern  und  Bergarbeitern,  mittelst  dessen  der
grosse  Bergarbeiterstreik  in  Wales  am  31.  März  1903  beigelegt  wurde;  ein
Zusatzübereinkommen  hiezu  vom  11.  Dez.  1905;  das  Reglement  für  das
Einigungsamt  der  englischen  Miners  Federation;  den  Bericht  der  Kommission
  über  den  amerikanischen  Anthrazit-Strike  in  Pennsylvanien  v.  21.  März
1903);  den  Text  des  rheinisch-westfälischen  Syndikatsvertrags  (1.  Okt.  1903
bis  31.  Dez.  1915);  die  preuss.  B.G.  Novelle  vom  14.  Juli  1905  (Arbeiter-Novelle);
  einen  Auszug  aus  dem  rumänischen  B.G.  vom  21.  April  1895;  eine
Lohnstatistik  über  das  oberschlesische,  das  Ruhr-  und  Saarbecken.