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bereits an Umfang gewonnen, wenn auch natürlich an Schärfe
verloren hat. Man vermisst aber vollständig unter diesen Programmpunkten
die Regelung des bergbaulichen Arbeitsvertrages.
Dass diesbezügliche Anregungen auch bereits vorlagen und im
Laufe der Beratungen sich immer mehr Beachtung erzwangen,
wird weiter unten darzulegen sein.
II.
In der Sitzung des Repräsentantenhauses vom 7. Febr. 1905
wurde denn als Resultat der eingeholten Gutachten eine aus
24 Artikeln bestehende Regierungsvorlage’°' eingebracht,
die ein Motivenbericht von knappen neun Seiten begleitet.
Bevor wir auf eine Besprechung der einzelnen Bestimmungen
derselben eingehen, sei kurz ihr bisheriges parlamentarisches
Schicksal berichtet 5®. Die Regierungsvorlage, welche, wie wir
sehen werden, über den Arbeitsvertrag ausser sanitätspolizeilichen
keinerlei Bestimmungen enthielt, ging aus der kommissionellen
Vorberatung fast ganz unverändert hervor. Bloss der über die
5” Kommissionsbericht erstattet in der Sitzung vom 25. Jan. 1906 von
VERSTEYLEN, Nr. 62 der Beilagen; der kommissionelle Text daselbst von
S. 259 an; Minoritätsvotum von Denis, S. 276 ff.; die proponierten Amendements
S. 356 ff. — Generaldebatte: Sitzungem vom 14. März bis 4. April
1906; 1. Lesung: Sitzungen vom 5. April bis 27. April, 20. Dezember bis
20. März 1907; 2. Lesung: Sitzungen vom 9. April bis 12. April 1907, in
welch’ letzterer Sitzung das gesamte Gesetz angenommen wurde: Fassung,
in welcher der Beschluss des Repräsentantenhauses dem Senate übermittelt
wurde: Senat, Documents, Sess. de 1906—1907, Nr. 40.
#8 Als wertvolle Beilagen sind dem Berichte angeschlossen: Das Uebereinkommen
zwischen Unternehmern und Bergarbeitern, mittelst dessen der
grosse Bergarbeiterstreik in Wales am 31. März 1903 beigelegt wurde; ein
Zusatzübereinkommen hiezu vom 11. Dez. 1905; das Reglement für das
Einigungsamt der englischen Miners Federation; den Bericht der Kommission
über den amerikanischen Anthrazit-Strike in Pennsylvanien v. 21. März
1903); den Text des rheinisch-westfälischen Syndikatsvertrags (1. Okt. 1903
bis 31. Dez. 1915); die preuss. B.G. Novelle vom 14. Juli 1905 (Arbeiter-Novelle);
einen Auszug aus dem rumänischen B.G. vom 21. April 1895; eine
Lohnstatistik über das oberschlesische, das Ruhr- und Saarbecken.