Ar. 34. 257
Regierungs-Blatt
Großherzogtum Menklenburn- Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 25. Februar 1918.
Inhalt.
I. Abteilung. (Nr. 7.) Steueredikt für das Jahr Johannis 1918/19.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Erleichterungen bei der Ablegung der
Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen und bei dem Eintritt in
den Vorbereitungsdienst für Kriegsteilnehmer.
I. Abteilung.
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(Nr. 7.) Steueredikt für das Jahr Johannis 1918/19.
Wir Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der
Lande Rostock und Stargard Herr usw.
fügen unter Entbietung Unseres bezw. gunstgnädigsten und gnädigsten Grußes
Unseren Beamten und berechnenden Dienern, denen von der Ritterschaft, auch
Bürgermeistern und Räten in den Städten sowie sonst allen Unseren Untertanen
und Landeseingesessenen, welche es angeht, hiermit zu wissen:
Nachdem auf dem letzten Landtage zu Sternberg Unsere getreuen Stände
zur Erlegung der landesverfassungsmäßigen ordentlichen Kontribution, nämlich
der ordentlichen Domanial= und ritterschaftlichen Hufensteuer und der erbver-
gleichsmäßigen landstädtischen Steuer von Häusern und Ländereien sowie der
nach Artikel II der Steuervereinbarung vom 29./30. Juli 1870 Uns aus
Landesmitteln zugesicherten, vereinbarungsgemäß auf 533 000 ¾ abgerundeten
Kontributionssumme pflichtschuldigst sich bereit erklärt haben und die Erhebung
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